Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung bietet im Krankheitsfall Zusatzleistungen, die über die Leistungen einer Krankenvollversicherung hinausgehen. Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist immer abhängig vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Man kann damit die verschiedensten Bereiche zusätzlich absichern, muß allerdings für jede Krankenzusatzversicherung auch zusätzliche Beiträge entrichten. Es gibt hier unter anderem Auslandsreisekrankenversicherungen, diese sind zum Beispiel sinnvoll um bei Behandlungen im Ausland einem im Tarif vereinbarten Selbstbehalt zu entgehen. Kurtarife können für spezielle Leistungen bei Behandlungen in Kurkliniken abgeschlossen werden oder man kann in einer Krankenzusatzversicherung Tarife für spezielle zusätzliche Serviceleistungen im Krankheitsfall vereinbaren. Eine besondere Bedeutung hat hierbei als Krankenzusatzversicherung auch die private Pflegeversicherung, auf welche gesondert eingegangen wird.
Wichtig für Selbständige ist hier auch die Krankentagegeldversicherung als Krankenzusatzversicherung. Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, welche gesetzlich geregelt ist. Anders ist es beim Selbständigen. Er hat bei krankheitsbedingtem Ausfall keine Lohnersatzleistungen. Kurze Zeiten lassen sich in der Regel überbrücken, aber bei längerem Ausfall kann ein fehlender Unterhaltsausgleich ernste Folgen haben. Deshalb ist die Absicherung über eine Krankenzusatzversicherung als Krankentagegeld dringend zu empfehlen.
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall sogar über die GmbH absichern (Die Beiträge der Krankenzusatzversicherung sind bei Wahl eines bestimmten dafür vorgesehenen Tarifs als Betriebsausgaben absetzbar!). Weitere Informationen stehen bei einer Online-Beratung zur Verfügung.
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte
Für gesetzlich Krankenversicherte bietet die private Krankenzusatzversicherung unter anderem spezielle Ergänzungstarife für den Zahnbereich und den stationären Bereich (Krankenhausaufenthalt) an. Dabei werden beispielsweise Zahnersatzleistungen, professionelle Zahnreinigungen, Zuzahlungen bei Hilfsmitteln die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und Auslandskrankenversicherungsleistungen in einer privaten Krankenzusatzversicherung versichert. Auch hier hat die private Pflegezusatzversicherung eine große Bedeutung. Mehr Informationen zur Absicherung dieses Risikos über eine private Krankenzusatzversicherung finden Sie an entsprechender Stelle, oder bei einer Online-Beratung. Bei Beantragung dieser Zusatzleistungen aus einer Krankenzusatzversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten und Wartezeiten einzuhalten.
Vorteil:
- Zusatzversorgungsleistungen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind bei der Krankenzusatzversicherung individuell wählbar.
Nachteil:
- Die Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen sind vom Gesundheitszustand und Einstiegsalter des zu Versichernden abhängig.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist interessant für Personen, die sich entweder für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland aufhalten (das ist in der Regel im Urlaub der Fall), oder aber von 3 bis zu 36 Monaten (in der Regel berufsbedingt oder Bildungsaufenthalt). Auslandsreise-Krankenversicherungen für bis zu 6 Wochen gelten weltweit in den Ländern, wo der Versicherte nicht seinen ständigen Wohnsitz hat. Da private oder gesetzliche Krankenversicherungen in den meisten Fällen nicht alle Risiken abdecken, ist eine eigene Vorsorge angebracht. Leistungen als Privatpatient für Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalt, Operationen, schmerzstillende Zahnbehandlung und Kostenübernahme für Verband- u. heilmittel sowie für Arzneimittel werden angeboten. Aber auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland sollte bei Einschaltung der Notrufzentrale enthalten sein, bei nicht vorhandener medizinischer Notwendigkeit erstatten viele Versicherer unter bestimmten Bedingungen eine begrenzte Summe für den Krankenrücktransport bei länger andauernder stationärer Behandlung. Bei Unfällen werden in der Regel auch Kosten für Hilfsmittel und provisorischen Zahnersatz (mit Summenbegrenzung) erstattet. Angeboten wird der Schutz für Einzelpersonen oder die ganze Familie.
Auslandsreise-Krankenversicherungen für 3 bis 36 Monate gelten weltweit (mit Ausnahme in Amerika, da gelten Sonderregelungen und Sondertarife). Die Leistungen beziehen sich auf Übernahme der ärztlichen Behandlungskosten, sowie der Krankenhauskosten einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung. Bei zahnärztlichen Leistungen gibt es oft Summenbegrenzungen pro Kalenderjahr. Ebenso ist der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste enthalten. Meist werden 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen (mit Summenbegrenzung) für Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie erstattet. Wartezeiten sind zu beachten und eine Gesundheitsprüfung ist bei Beantragung dieser Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich. Ordnet der Arzt die Rückführung aus dem Ausland an, werden die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit übernommen. Ist die medizinische Notwendigkeit nicht gegeben erstatten viele Versicherer unter bestimmten Bedingungen eine begrenzte Summe für den Krankenrücktransport bei voraussichtlich länger andauernder stationärer Behandlung. Weitere Informationen erhalten Sie in einer Online-Beratung.
Vorteil:
- Bei zeitlich begrenztem Aufenthalt im Ausland ist eine Absicherung bei Krankheit möglich.
Nachteil:
- Die Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen sind vom Gesundheitszustand (nicht bei der Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 6 Wochen jährlich) und Einstiegsalter des zu Versichernden abhängig.


