Krankheit

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können sich künftig nur von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie regelmässig 3 Kalenderjahre hintereinander über die Versicherungspflichtgrenze hinaus (2010 sind das 4.162,50 EUR brutto) verdienen. Dann können Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Vor diesem Schritt sollte unbedingt beachtet werden, dass der Gesundheitszustand entscheidend ist für den Abschluß einer privaten Krankenversicherung. Eine individuelle Beratung ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Ein hauptberuflich Selbständiger kann zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn er vor Beginn der Selbständigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört hat) und einer privaten Krankenversicherung wählen. Hat er sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden, kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Es ist aber nicht richtig zu sagen, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung unmöglich sei. Für welche Krankenversicherung sich der Selbständige entscheidet hängt immer vom Einzelfall ab. So spielen der Gesundheitszustand und auch die familiere Situation des Selbständigen eine Rolle. In vielen Fällen lohnt sich aber die private Krankenversicherung für Selbständige, weil die Beiträge in der Regel geringer sind und die Leistungen besser. Eine Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist frühestens zum Ende des jeweils übernächsten Monats möglich. In der Regel erfolgt bei lückenlosem Übergang von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ein Wartezeitenerlass. Besonders wichtig ist es auch für den Selbständigen zusätzlich ein Krankentagegeld als Ersatz für entgangenen Gewinn bei längerer Krankheit zu vereinbaren.

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben nur eine Grundabsicherung und müssen durch Zuzahlungen oder private Kostenübernahme bestimmter Untersuchungen oder Hilfsmittel deutlich mehr aufwenden als die nur die Krankenversicherungsbeiträge. Deshalb gibt es die Möglichkeit durch Zusatztarife die Leistungen zu verbessern. Diese werden auch von der gesetzlichen Krankenkasse angeboten, führen aber zu einer 3-jährigen Bindung an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung die Leistungen im Krankheitsfall zu verbessern.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen Krankenvollversicherung und Krankenzusatzversicherung. Es ist immer vom Gesundheitszustand, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht der versicherten Person abhängig, wie hoch der Beitrag beim Eintritt in die private Krankenversicherung ausfällt. Der private Krankenversicherer bildet sogenannte Altersrückstellungen, die im Alter dazu verwendet werden den Beitrag zur privaten Krankenversicherung nach Möglichkeit weitgehend stabil zu halten. Ein geringer Anteil dieser Altersrückstellungen aus der bisherigen privaten Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung auf den neuen privaten Versicherer übertragen werden.

Eine besondere Bedeutung hat die private Pflegeversicherung. Sie bietet Zusatzleistungen zur gesetzlichen Absicherung bei Eintritt eines Pflegefalles und stellt sicher, daß die Pflegeleistungen bezahlbar sind, ohne daß auf private Vermögenswerte (wie zum Beispiel Wohneigentum) oder Leistungen von Hinterbliebenen zugegriffen werden muß.