SV-Kennzahlen 2011

Die nachfolgende Übersicht gibt die im Jahr 2011 geltenden Sozialversicherungsgrößen wieder. Diese werden in jedem Jahr von der Bundesregierung festgelegt und stehen am Ende des Jahres für das Folgejahr fest. Sie sind wichtig für die Höhe der Sozialabgaben von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und anderen sozialversicherungspflichtigen Personen, sowie zur Beurteilung der Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen die Höchstsätze der Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen fest. Es lassen sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch die höchstmöglichen geförderten Beiräge in der betrieblichen Altersversorge ermitteln.

Gesetzliche Rentenversicherung

West Ost
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 66.000 EUR 57.600 EUR
monatlich 5.500 EUR 4.800 EUR
Beitragssatz 19,9%
Höchstbeitrag AG (9,95%) monatlich 547,25 EUR 477,60 EUR
AN (9,95%) monatlich 547,25 EUR 477,60 EUR

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

West Ost
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 66.000 EUR 57.600 EUR
monatlich 5.500 EUR 4.800 EUR
Beitragssatz 3,0%
Höchstbeitrag AG (1,5%) monatlich 82,50 72,00
AN (1,5%) monatlich 82,50 72,00

Gesetzliche Krankenversicherung

West Ost
Versicherungspflichtgrenze jährlich 49.500 EUR
monatlich 4.125 EUR
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 44.550 EUR
monatlich 3.712,50 EUR
Beitragssatz 14,9%
Höchstbeitrag AG (7,3%) monatlich 271,02 EUR
AN (7,6%) monatlich 282,15 EUR

Gesetzliche Pflegeversicherung

West Ost
Versicherungspflichtgrenze jährlich 49.500 EUR
monatlich 4.125 EUR
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 44.550 EUR
monatlich 3.712,50 EUR
Beitragssatz 1,95%
Zusatzbeitrag für kinderlose AN ab dem 23. Lebensjahr, die nach dem 01.01.1940 geboren sind. Diesen Beitrag trägt der AN alleine. 0,25%
Höchstbeitrag AG mit Kindern (0,975%) monatlich 36,20 EUR
AN mit Kindern (0,975%) monatlich 36,20 EUR
Höchstbeitrag AG ohne Kinder (0,975%) monatlich 36,20 EUR
AN ohne Kinder (1,225%) monatlich 45,48 EUR
Sonderregelung für Sachsen: AG-Anteil 0,475 %, AN-Anteil 1,475 % (mit Kindern), AG-Anteil 0,475 %, AN-Anteil 1,725 % (ohne Kinder)