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		<title>Private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Oct 2010 12:10:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Menschen, ob Arbeitnehmer oder Selbständige, stellen sich immer häufiger die Frage, ob für sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist. Insbesondere junge Menschen haben in der Regel keinen alternativen Schutz, die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst bei Erfüllung einer Mindestwartezeit von 5 Jahren bei Erwerbsminderung. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen in den letzten 5 Jahren mindestens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen, ob Arbeitnehmer oder Selbständige, stellen sich immer häufiger die Frage, ob für sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist. Insbesondere junge Menschen haben in der Regel keinen alternativen Schutz, die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst bei Erfüllung einer Mindestwartezeit von 5 Jahren bei Erwerbsminderung. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.</p>
<p>Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, daß das Restleistungsvermögen des Anspruchstellers weniger als 3 Stunden täglich beträgt. Dabei kann auf jede Tätigkeit verwiesen werden, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird (abstrakte Verweisung). Es dürfen maximal 400 EUR pro Monat hinzuverdient werden, ansonsten erfolgt eine Kürzung der Erwerbsminderungsrente.<span id="more-1250"></span></p>
<p>Für Auszubildende und Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besonders empfehlenswert. Eine Grundabsicherung bis 1.000 EUR monatliche Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel eine sinnvolle Investition. Der Beitrag ist bezahlbar und das Risiko einer dauernden Berufsunfähigkeit zumindest zum Teil finanziell abgesichert.</p>
<p>Aber auch im weiteren Berufsleben ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Wenn man sich die oben genannten Einschränkungen der Leistungsvoraussetzung der Erwerbsminderungsrente ansieht, dann sieht das bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente anders aus.</p>
<p>Die private Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich ununterbrochen für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf kann nur erfolgen, wenn die Ausübung der alternativen Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung, Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entspricht. Bei Schülern, Studenten und Auszubildenden gilt der Verweisungsverzicht jedoch in der Regel nicht.</p>
<p>Besonders Selbständige haben allerdings keinerlei Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie in der Regel nicht pflichtversichert sind und somit auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diesen Personenkreis ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen und nahezu unverzichtbar. Dabei ist auf die Angemessenheit der Absicherung (bis 70% des zu versteuernden Einkommens) zu achten. Eine höhere Absicherung würde dazu führen, dass der Anspruchsberechtigte sich bei Berufsunfähigkeit besser stellen würde als im Berufsleben. Das ist seitens des Gesetzgebers nicht zulässig und es muß deshalb auch ein Einkommensnachweis bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden.</p>
<p>Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person abhängig. Deshalb sollte die Absicherung immer so früh als möglich stattfinden, der Gesundheitszustand kann sich schnell ändern. Dann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente meist nicht mehr oder nur noch mit Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen möglich. Abhängig ist die Höhe des Beitrages auch vom Eintrittsalter und dem Beruf, in welchem der Versicherte tätig ist. Es erfolgt in der Regel eine Einstufung in verschiedene Risikogruppen (Berufsgruppen) durch den Versicherer, auch sind besondere Freizeitrisiken zu berücksichtigen.</p>
<p>Sollte eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus den vorher genannten Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich sein, sollte man auch den Abschluß einer Dread-Disease-Versicherung (das ist eine Versicherung gegen bestimmte schwere Erkrankungen, bei der bei Eintritt einer solchen Erkrankung eine einmalige Kapitalzahlung erfolgt) prüfen. Das kann in einem solchen speziellen Fall eine sinnvolle Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein.</p>
<p>Abschließend sei an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer eine ausführliche und verständliche Beratung durch einen Vorsorgeexperten vorausgehen sollte. Insbesondere sollten dabei die Lebensumstände und individuellen Wünsche und Ziele des zu Versichernden im Vordergrund stehen. Eine <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Onlineberatung</a> kann hier durchaus hilfreich und nützlich sein.</p>
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		<title>Kindergeld durch Betriebsrente wie geht das?</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/08/19/kindergeld-durch-betriebsrente-wie-geht-das/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 16:35:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[BAV]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>
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		<description><![CDATA[Jedes Jahr beginnt im August ein neues Ausbildungsjahr. Je nach Berufsbranche wird vom Ausbildungsbetrieb eine unterschiedliche Ausbildungsvergütung gezahlt, die sich je nach Ausbildungsjahr auch entsprechend erhöht.
So bekommt beispielsweise laut Bundesinstitut für Berufsbildung ein Maurer im ersten Ausbildungsjahr 600 EUR, im zweiten Ausbildungsjahr 922 EUR und im dritten Ausbildungsjahr 1.164 EUR im Monat. Darüber freut sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr beginnt im August ein neues Ausbildungsjahr. Je nach Berufsbranche wird vom Ausbildungsbetrieb eine unterschiedliche Ausbildungsvergütung gezahlt, die sich je nach Ausbildungsjahr auch entsprechend erhöht.</p>
<p>So bekommt beispielsweise laut Bundesinstitut für Berufsbildung ein Maurer im ersten Ausbildungsjahr 600 EUR, im zweiten Ausbildungsjahr 922 EUR und im dritten Ausbildungsjahr 1.164 EUR im Monat. Darüber freut sich natürlich der Auszubildende, die Eltern haben aber das Nachsehen. Denn wenn das Netto-Jahreseinkommen von 8.004 EUR (das sind monatlich 667 EUR) überschritten wird fällt das Kindergeld weg. Das sind immerhin 2.208 EUR (netto!) im Jahr.<span id="more-1227"></span></p>
<p>Das muß nicht sein! Der Auszubildende hat nämlich, wie jeder Arbeitnehmer, die Möglichkeit einen Teil seiner Ausbildungsvergütung im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Ist der Beitrag zur Betriebsrente mindestens so hoch, daß die Netto-Einnahmen des Auszubildenden 8.004 EUR im Jahr bzw. 667 EUR im Monat nicht überschreiten, dann bleibt der Anspruch auf das Kindergeld erhalten.</p>
<p><strong>Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen:</strong></p>
<p>Ein Auszubildender erhält einschließlich vermögenswirksamer Leistungen eine Ausbildungsvergütung von 980 EUR monatlich, das sind 11.760 EUR im Jahr. Nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 EUR und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung (20,225 %) von 2.378,46 EUR verbleiben ihm im Jahr <strong>Gesamteinkünfte von 8.461,54 EUR</strong>. Der Kindergeldanspruch entfällt, da das Netto-Jahreseinkommen über 8.004 EUR liegt.</p>
<p>Zahlt der Auszubildende über seinen Ausbildungsbetrieb hingegen jeden Monat zum Beispiel 50 EUR in eine Betriebsrente ein, dann sieht das folgendermaßen aus:</p>
<p>Das Einkommen verringert sich von 11.760 EUR im Jahr auf 11.160 EUR im Jahr (600 EUR Beitrag für eine Betriebsrente). Nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 EUR und des Arbeitnehmeranteils zur  Sozialversicherung (20,225 %) von 2.257,11 EUR verbleiben im Jahr Einkünfte von 7.982,89 EUR zuzüglich des Kindergeldes von 2.208 EUR, da das Netto-Jahreseinkommen ja jetzt unter 8.004 EUR liegt. Daraus ergeben sich <strong>Gesamteinkünfte von 10.190,89 EUR</strong> im Jahr.</p>
<p>Der Vorteil liegt also auf der Hand, der Auszubildende profitiert in zweierlei Hinsicht. Auf der einen Seite hat er durch den Erhalt des Kindergeldanspruches deutlich mehr Einkünfte, auf der anderen Seite hat er die Grundlage für eine zusätzliche Altersvorsorge geschaffen, die später ausgebaut werden kann. Die Beiträge belasten ihn nicht zusätzlich und sind obendrein noch steuer- und sozialabgabenfrei. Die Betriebsrente erhält er quasi &#8220;zum Nulltarif&#8221;.</p>
<p>Es empfiehlt sich in diesem Fall ein flexibler Altersvorsorgetarif für die Betriebsrente, der variable Beitragszahlungen je nach sich veränderndem Einkommen zuläßt. Dann ist es möglich mit einem einzigen Vertrag jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und gegebenenfalls zusätzlich 1.800 EUR im Jahr (sozialabgabenfplichtig) die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Das spart Kosten für zusätzliche Verträge und man kann schnell auf sich verändernde persönliche Situationen bzw. Arbeitsmarktsituationen reagieren.</p>
<p>Wechselt der Auszubildende nach Abschluß der Ausbildung den Betrieb, hat er alle Möglichkeiten, wie ein anderer Arbeitnehmer auch. Der Ausbildungsbetrieb überträgt ihm oder seinem neuen Arbeitgeber in diesem Fall den Vertrag zur Betriebsrente, sodaß er fortgesetzt werden kann. Eine vorübergehende Beitragsfreistellung, etwa für die Dauer einer Neuorientierung am Arbeitsmarkt, ist auch möglich.</p>
<p>Wer mehr zu diesem interessanten Thema wissen möchte, kann sich gerne <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">online-beraten</a> lassen. Auch im Bereich <a href="http://www.versicherungenonline.org/alter/betriebsrente/">Betriebsrente</a> findet man weitere und ausführlichere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge.</p>
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		<title>Staatlich geförderte Altersvorsorge und Minijob?</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/07/15/staatlich-geforderte-altersvorsorge-und-minijob/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 20:00:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Minijob hat sich auf unserem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verstärkt durchgesetzt. Flexibilität am Arbeitsmarkt wird die Devise der Zukunft sein. Der Langzeitjob in Vollbeschäftigung wird in der Zukunft nicht mehr die Regel sein, weil die Situation auf dem Arbeitsmarkt derzeit einem ständigen Wandel unterliegt.
Nun fragen sich sicher viele Betroffene, wie das denn mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Minijob hat sich auf unserem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verstärkt durchgesetzt. Flexibilität am Arbeitsmarkt wird die Devise der Zukunft sein. Der Langzeitjob in Vollbeschäftigung wird in der Zukunft nicht mehr die Regel sein, weil die Situation auf dem Arbeitsmarkt derzeit einem ständigen Wandel unterliegt.</p>
<p>Nun fragen sich sicher viele Betroffene, wie das denn mit der Altersvorsorge ist. Viel zahlt man nicht ein in die gesetzliche Rentenversicherung, wenn man einen Minijob hat. Was gibt es denn da für Möglichkeiten auch staatliche Förderungen, wie sie bei der Riesterrente oder bei der Betriebsrente möglich sind, zu nutzen?</p>
<p>Ein in einem Minijob bis 400 EUR Beschäftigter ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Deshalb kann er auch keine Riesterrente nutzen, weil ja Voraussetzung dafür ist, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.<span id="more-1210"></span></p>
<p>Das kann man aber umgehen, wenn man als Arbeitnehmer auf die Befreiung von der Versicherungspflicht verzichtet. Dann zahlt man einen kleinen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung und kann die Riesterrente nutzen. Allerdings kann man die Versicherungspflicht dann nicht mehr rückgängig machen, sie besteht dann bis zur Beendigung des Minijobs fort.</p>
<p>Aber wie ist das mit einer Betriebsrente? Lohnt denn das bei einem Minijob. Die Frage läßt sich mit einem klaren &#8220;Ja&#8221; beantworten, wenn einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.</p>
<p>Als erstes muß es sich um das erste Arbeitsverhältnis handeln. Das bedeutet, dass zum Beispiel keine Betriebsrente über den Arbeitgeber des Minijobs möglich ist, wenn der Minijob nur als Nebenjob oder zusätzlicher Job zu einer anderen Beschäftigung ausgeübt wird.</p>
<p>Nehmen wir einmal an, ein Minijober arbeitet 40 Stunden im Monat für einen Stundenlohn von 10 EUR. Der Arbeitgeber würde den Minijober gerne regelmäßig 10 Stunden mehr im Monat beschäftigen, möchte aber an dem Minijob nichts ändern. Wenn er dem Arbeitnehmer die 100 EUR für die Mehrarbeit ausbezahlt, würde dieser über 400 EUR verdienen (in diesem Fall 500 EUR) und würde in die sogenannte Gleitzone aufsteigen. Dann wäre es kein Minijob mehr.</p>
<p>Jetzt gibt es für diesen Fall eine Lösung, die da heißt Betriebsrente. Der Arbeitgeber zahlt dem Minijober die 100 EUR nicht aus, sondern zahlt sie für ihn in eine Direktversicherung oder Pensionskasse ein. Damit bleibt der Status als Minijober erhalten, die 100 EUR sind kein Bestandteil des Einkommens, da eine Gehaltsumwamdlung erfolgt, die das Bruttoeinkommen wieder auf 400 EUR beschränkt.</p>
<p>Der Minijober erhält somit als Ausgleich für seine Mehrarbeit über seinen Arbeitgeber eine durchaus attraktive Altersvorsorge. Bei einer solchen Gehaltsumwandlung kann maximal bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind in 2010 maximal 220 EUR im Monat) als Höchstbeitrag eingezahlt werden.</p>
<p>Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist also durchaus auch für Minijober attraktiv und bietet auch diesem Personenkreis die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung im Alter. Auch dabei gilt: Je früher man damit beginnt, desto besser. Denn dann kann man schon mit kleineren Beiträgen auch als Minijober vernünftig vorsorgen. Und das mit staatlicher Beteiligung. Mehr zum Thema auch in unserer <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a>.  </p>
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		<title>Als Selbständiger richtig abgesichert sein</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/07/04/als-selbstandiger-richtig-abgesichert-sein/</link>
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		<pubDate>Sun, 04 Jul 2010 12:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Selbständige betrachten ihre persönliche Absicherung immer als etwas, mit dem man sich nicht so gerne beschäftigen möchte. Wer denkt schon gerne über Krankheit, Berufsunfähigkeit, Invalidität oder gar Tod nach. Das sind Themen, die man gerne verdrängt, besonders, wenn man mit frischem Elan gerade als Jungunternehmer in die Selbständigkeit startet. Auch will man sich mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Selbständige betrachten ihre persönliche Absicherung immer als etwas, mit dem man sich nicht so gerne beschäftigen möchte. Wer denkt schon gerne über Krankheit, Berufsunfähigkeit, Invalidität oder gar Tod nach. Das sind Themen, die man gerne verdrängt, besonders, wenn man mit frischem Elan gerade als Jungunternehmer in die Selbständigkeit startet. Auch will man sich mit dem Thema nicht gerne auseinandersetzen, weil ja alles so undurchsichtig und kompliziert ist und man sich ja auf den Erfolg des Unternehmens konzentrieren möchte. Und das ist durchaus richtig, sonst wäre man ja kein Unternehmer! Ja und die Altersvorsorge, da hat man ja noch viel Zeit, da muß man sich heute noch keine Gedanken machen und wer weiß, was bis dahin ist?</p>
<p>Was soll man also tun? Alles so weiterlaufen lassen? Im Internet informieren und sich online die günstigste Absicherung raussuchen? Einen Versicherungsfachmann aufsuchen, oder einen Makler, der einen berät?<span id="more-1193"></span><br />
Alles mögliche Varianten. Aber es gibt auch eine weitere, die noch nicht so verbreitete und noch wenig bekannte <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a>. Da kann man sich vorab <a href="http://www.versicherungenonline.org/">informieren</a> und danach einen persönlichen Termin vereinbaren. Das alles funktioniert über einen PC mit Internetanschluss und man hat die Beratung im Unternehmen oder an einem sonstigen beliebigen Ort.</p>
<p>Wichtig ist, dass man <strong>so früh wie möglich</strong> etwas tut! Denn die Möglichkeit der Absicherung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod ist immer vom Gesundheitszustand und vom Eintrittsalter der jeweiligen Person abhängig. Hat man einmal ein gesundheitliches Problem, dann kommt es beim Abschluss einer Versicherung entweder zum Ausschluß bestimmter Risiken, zu einem Risikozuschlag im Beitrag oder gar zur Ablehnung des Versicherungsschutzes. Dann trägt man als Selbständiger die Risiken im vollen Umfang selbst und das kann zu einer bitteren Lebenserfahrung werden.</p>
<p>Nicht ganz so kritisch ist die Absicherung des Unfallrisikos bei gesundheitlichen Problemen. Da hat man in der Regel noch die Möglichkeit sich zumindest teilweise (gegebenenfalls unter Anrechnung der Beteiligung von Vorerkrankungen auf die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung) gegen das Unfallrisiko zu versichern.</p>
<p>Aber wie ist das mit der Altersvorsorge? Ist da wirklich noch viel Zeit? Nicht wirklich! Denn je eher man da beginnt etwas zu tun, desto geringer ist der Aufwand (Beitrag), um sich einen bestimmten Betrag zur Alterssicherung aufzubauen. Es ist sinnvoll, staatliche Förderungen (zum Beispiel die <a href="http://www.versicherungenonline.org/alter/rurup-rente/">Rürup-Rente</a>) zu nutzen, solange es diese Förderungen vom Staat noch gibt. Denn ob die Finanzierung auf Dauer bei der steigenden Staatsverschuldung gegeben ist, kann heute auch keiner voraussagen. Und dann hat man es wenigstens über den möglichen Zeitraum noch genutzt.</p>
<p>Die Altersvorsorge auf mehrere Säulen zu verteilen ist immer sinnvoll. Auch Wohneigentum ist eine Form der Altersvorsorge, sowohl selbst genutzt (mietfreies Wohnen) als auch fremd genutzt (Mieteinnahmen). Die Absicherung der Finanzierung erfolgt über geeignete <a href="http://www.versicherungenonline.org/alter/lebensversicherung/">Risiko-Lebensversicherungen</a>. Sinnvoll ist es auch, besonders bei längeren Laufzeiten, einen Teil des Kapitals in Aktienfonds zu investieren oder in Sachwerte (zum Beispiel Edelmetalle). Solche Anlageformen haben durchaus auch ihre Berechtigung.</p>
<p>Wichtig ist, dass man sich als Selbständiger bewußt ist, dass man alle Risiken selbst trägt und für deren rechtzeitige Absicherung in vollem Unfang die Verantwortung hat. Rechtzeitiges Handel ist immer die richtige Lösung.</p>
<p>Wichtig ist auch die Finanzierung. Die Absicherung sollte auch immer unter diesen Aspekten erfolgen:</p>
<p>Wieviel kann ich heute in meine Absicherung investieren?<br />
Was ist mir heute am wichtigsten?<br />
Wann mache ich den nächsten Schritt und was?<br />
Wann habe ich vor die notwendige Absicherung im angemessenen Umfang erreicht zu haben?<br />
Habe ich die Möglichkeit von Anfang an Flexibilität bei der Wahl der Absicherungsformen einzubeziehen?</p>
<p>Wenn ein Selbständiger all diese Überlegungen in die Gestaltung seiner Absicherung mit einbezieht und die Möglichkeiten und deren persönlichen Nutzen für ihn auch versteht, wird er den richtigen Zeitpunkt und die richtige Auswahl der für ihn passenden Lösungen finden. Auf jeden Fall ist aber eine persönliche <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a> zu empfehlen. Einfach mal ausprobieren, die Beratung ist persönlich und vorteilhaft für die Entscheidungsfindung.</p>
<p>Für welche Lösung man sich letzendlich entschließt, entscheidet jeder selbst. Denken Sie immer daran: Es ist Ihre Vorsorge, nicht die Ihres Beraters, Maklers oder Versicherungsfachmannes.</p>
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		<title>Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/07/03/ist-eine-private-unfallversicherung-sinnvoll/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 11:00:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Das heisst, dass man dem Unfallrisiko durchaus Beachtung schenken sollte. Vor allem Selbständige tragen zusätzlich das volle Risiko, bei der Ausübung ihres Berufes einen Unfall zu erleiden. Denn Arbeitnehmer haben durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften noch einen Basisschutz im Berufsleben.
Die Leistungen aus der gesetzlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Das heisst, dass man dem Unfallrisiko durchaus Beachtung schenken sollte. Vor allem Selbständige tragen zusätzlich das volle Risiko, bei der Ausübung ihres Berufes einen Unfall zu erleiden. Denn Arbeitnehmer haben durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften noch einen Basisschutz im Berufsleben.</p>
<p>Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. So gelten nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle oder anerkannte Berufskrankheiten als Voraussetzungen für Leistungen. Dabei sind Arbeitsunfälle als Unfälle definiert, die der Versicherte bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidet. Dies ist in der Regel eine Tätigkeit, die mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht. Die Ausübung von eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten ist vom Unfallschutz ausgenommen.<span id="more-1181"></span></p>
<p>Mitversichert sind in der Regel auch Unfälle bei betrieblich veranlassten, regelmäßig stattfindenden sportlichen Aktivitäten, sowie während Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für alkoholbedingte Unfälle.</p>
<p>Als Wegeunfälle werden Unfälle anerkannt, welche sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ereignen. Geringfügige Unterbrechungen (z. B. Einkauf) heben den Versicherungsschutz nicht auf, während der Unterbrechung besteht allerdings kein Versicherungsschutz. Nur Umwege, welche mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen (Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte, oder Mitnahme eines Arbeitskollegen im eigenen Fahrzeug) sind mitversichert.</p>
<p>Eine private Unfallversicherung leistet 24 Stunden rund um die Uhr, weltweit. Das heißt, es sind sowohl Arbeitsunfälle als auch Freizeitunfälle versichert.</p>
<p>Die wichtigste Leistung ist die Kapitalleistung in Abhängigkeit von der Schwere des Unfalls. Man bezeichnet sie auch als Invaliditätsleistung, weil die Höhe der Leistung vom Invaliditätsgrad abhängig ist. Dieser wird vom behandelnden Arzt festgelegt, je nachdem wie hoch die bleibende Schädigung der verunfallten Person ausfällt.</p>
<p>Je nach Wunsch und Bedarf kann man auch eine Unfallrente vereinbaren, die ab einem bestimmten Grad der Invalidität (z. B. 50%) lebenslang gezahlt wird, bei höherem Invaliditätsgrad (z. B. 90%) verdoppelt sich die Höhe der Leistung. Sinnvoll ist eine solche Unfallrente für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen ausreichenden Schutz bei Berufsunfähigkeit haben und bekommen. Dann ist wenigstens das Unfallrisiko abgedeckt. Bei schweren Erkrankungen wird allerdings geprüft, ob die Erkrankung wesentlichen Einfluss auf den Verlauf des Unfalls und die Wiederherstellung der Gesundheit danach hat. Gegebenenfalls führt dieser Einfluss zur Reduzierung der Leistung aus der Unfallversicherung.</p>
<p>Weitere Leistungen sind Krankenhaustagegeld, Verletztengeld, Leistungen für kosmetische Operationen, Erstattung von Bergungskosten nach einem Unfall, Sofortleistungen bei Schwerverletzungen und Todesfallleistungen.</p>
<p>Letztere sind sinnvoll, weil sie in der Regel als Vorauszahlung zu Invaliditätsleistungen geleistet werden. Der Versicherer zahlt in der Regel die Invaliditätsleistung erst nach einem Jahr, weil, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt, keine Invaliditätsleistung gezahlt wird. Die Todesfallleistung wird aber in jedem Fall fällig, wenn von einer bleibenden Schädigung auszugehen ist.</p>
<p>Einen ganz besonderen Service stellen Assistance-Pakete zur Verfügung. So steht bei einem schweren Unfall ein Rehamanager zur Verfügung, der dem Schwerverletzten alle organisatorischen Aufgaben abnimmt. So werden die bestmögliche medizinische Versorgung organisiert, die Rehabilitation nach dem Unfall vorbereitet und die verschiedenen Leistungsträger kontaktiert, damit dem Versicherten keine Nachteile entstehen. Die Organisation einer behindertengerechten Umgebung (Arbeitsplatz und persönliches Umfeld) gehört auch zu den Aufgaben des Rehamanagers. Der Schwerverletzte und dessen Angehörige sind meist mit diesen Aufgaben überfordert und da stellt diese Serviceleistung eine vor allem auch für Selbständige unverzichtbare Dienstleistung dar.</p>
<p>Ob man das Unfallrisiko mit den damit verbundenen Folgen selbst tragen möchte oder das finanzielle Risiko einem Unfallversicherer überlassen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a> ist sicher nicht nachteilig, zumal man hier kostenlos individuelle auf die jeweilige persönliche Situation bezogene Informationen bekommt. Aber auch <a href="http://www.versicherungenonline.org/beruf/unfallversicherung/">hier</a> findet man weitere Informationen zu diesem Thema.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Absicherung der Arbeitskraft ist wichtig</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/06/04/die-absicherung-der-arbeitskraft-ist-wichtig/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 14:51:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Warum ist die Absicherung der Arbeitskraft eigentlich so wichtig und wie kann man sich am besten absichern? Welche Risiken bestehen, die zum Verlust der Arbeitskraft führen können? Was sollte man als Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter oder Freiberufler beachten, gibt es da Unterschiede? Diese und ähnliche Fragen sollen in diesem Artikel beantwortet werden und es sollen Möglichkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Warum ist die Absicherung der Arbeitskraft eigentlich so wichtig und wie kann man sich am besten absichern? Welche Risiken bestehen, die zum Verlust der Arbeitskraft führen können? Was sollte man als Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter oder Freiberufler beachten, gibt es da Unterschiede? Diese und ähnliche Fragen sollen in diesem Artikel beantwortet werden und es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine Absicherung der Arbeitskraft erfolgen kann.</p>
<p>Betrachten wir zunächst einmal die Notwendigkeit der Absicherung der Arbeitskraft. Man kann krank werden oder einen Unfall haben und eine längere und schwerere Krankheit kann zum teilweisen oder auch vollständigen Verlust der Arbeitskraft führen. Dann ist man nicht mehr in der Lage seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und ist in der Regel auf fremde Hilfe angewiesen. Das kostet Geld, richtig viel Geld! Und das muss von irgendwo herkommen.<span id="more-1161"></span> Und wenn der Versorger einer Familie durch den Verlust seiner Arbeitskraft ausfällt sind noch mehr Menschen betroffen, dann wird es richtig heftig.</p>
<p>Arbeitnehmer haben da schon einen Vorteil, denn sie sind durch die gesetzliche Sozialversicherung in der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle abgesichert und durch die gesetzliche Rentenversicherung bei Verlust der Arbeitskraft durch Erwerbsminderung. Freiberufler genießen einen Grundschutz Ihrer Arbeitskraft durch die Versorgungswerke, Beamte durch ihren Dienstherren. Diese Leistungsträger stellen allerdings nur eine Grundabsicherung zur Verfügung und sind in aller Regel schon allein aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungsbedingungen nicht ausreichend.</p>
<p>Alle anderen Personengruppen haben diese Grundabsicherung nicht und müssen die sich im Falle eines Unfalles oder einer <a href="http://www.versicherungenonline.org/beruf/berufsunfahigkeit/">Berufsunfähigkeit</a> ergebenden Risiken in vollem Umfang selbst tragen. Nur selten bestehen die Voraussetzungen dafür, auf die Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft durch ausreichenden Versicherungsschutz zu verzichten. Deshalb empfiehlt sich hier der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten <a href="http://www.versicherungenonline.org/beruf/unfallversicherung/">Unfallversicherung</a> und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sollte man auf die Versicherungsbedingungen achten und sich am besten von einem Fachmann beraten lassen.</p>
<p>Bei Beamten ist besonders auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Nur wenige Versicherer leisten bei Verlust der Arbeitskraft, wenn die Voraussetzungen einer <a href="http://www.versicherungenonline.org/beruf/dienstunfahigkeit/">Dienstunfähigkeit</a> vorliegen, ohne zusätzliche Prüfung der Voraussetzungen auf Vorliegen eines Anspruches auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur in der Dienstunfähigkeitsklausel gilt festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen.</p>
<p>Besonders in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn besteht nur sehr eingeschränkter Schutz bei Verlust der Arbeitskraft bei Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Deshalb ist hier von Anfang an eine private Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen.</p>
<p>Selbständige sollten unbedingt eine Unfallversicherung haben, um sich 24 Stunden rund um die Uhr weltweit gegen das Unfallrisiko materiell abzusichern. Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld, Unfallrente und professionelle Hilfe durch einen Rehamanager sind individuell wählbar. Beruf und Freizeit sind somit abgesichert und die Leistungen richten sich nach dem Grad der Unfallinvalidität.</p>
<p>Für diesen Personenkreis ebenfall von großer Wichtigkeit ist die Absicherung der Arbeitskraft dürch einen ausreichenden materiellen Schutz vor Berufsunfähigkeit. Diesen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei ist auf frühzeitige Absicherung der Arbeitskraft zu achten, weil die Versicherbarkeit vom Gesundheitszustand abhängt. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist entscheidend vom Eintrittsalter abhängig, ebenso von Beruf, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person (Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen).</p>
<p>Die ausreichende Absicherung der Arbeitskraft ist also für alle Personengruppen zu empfehlen. Insbesondere ist sie für Selbständige unverzichtbar, weil es für diesen Personenkreis keine alternative Absicherung gibt. Für Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte ist die private Absicherung der Arbeitskraft eine sehr zu empfehlende Ergänzung zur Grundabsicherung durch die sozialen Systeme. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">hier</a>.</p>
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		<title>Bei VersicherungenOnline beraten lassen?</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/05/15/bei-versicherungenonline-beraten-lassen/</link>
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		<pubDate>Sat, 15 May 2010 18:03:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Absicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenlücke]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleichen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn man Menschen auf das Thema Versicherungen anspricht reagieren Sie meist recht zurückhaltend. Wer möchte sich schon gerne mit den Risiken auseinandersetzen die sich einem in den Weg stellen können und einem die Laune am Leben verderben? Meist ist es dann aber zu spät, wenn einmal so eine Risikosituation eintritt. Dann ärgert man sich, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man Menschen auf das Thema Versicherungen anspricht reagieren Sie meist recht zurückhaltend. Wer möchte sich schon gerne mit den Risiken auseinandersetzen die sich einem in den Weg stellen können und einem die Laune am Leben verderben? Meist ist es dann aber zu spät, wenn einmal so eine Risikosituation eintritt. Dann ärgert man sich, dass man sich nicht doch mal ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hat.</p>
<p>Allein kann man dieses Thema nicht bewältigen, da ist wie bei so vielen anderen Dingen im Leben fachmännischer Rat gefragt. Nur wie soll man vorgehen? Wen soll man fragen? Welche Lösung ist die richtige für mich? Sind die Informationen denn so richtig die man bekommt? Oder will der Versicherungsvermittler mir nur was verkaufen, was ich gar nicht will?<span id="more-1144"></span></p>
<p>Die letzte Frage ist eine gute Frage, man sollte nie etwas kaufen was man nicht will! Das ist mit der Vorsorge genau wie mit anderen Dingen im Leben. Man kauft kein Produkt, sondern eine Lösung für ein Risiko, das man absichern möchte, um, wenn das Risiko eintritt, eine Geldleistung von einer Versicherung zu erhalten.</p>
<p>Deshalb sollte man sich Klarheit über folgende Punkte verschaffen: Was will ich absichern? Was möchte ich im Versicherungsfall bekommmen? Welches Risiko bzw. welche Risiken bin ich bereit selbst mit allen Konsequenzen zu tragen? Welche finanziellen Mittel kann oder will ich für meine Vorsorge einsetzen? Was ist mir wie wichtig und wo liegen meine Prioritäten?</p>
<p>Wenn man sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt hat und weiß, was man in etwa will, dann braucht man einen Fachmann. Man kann zu einer Bank oder Versicherung gehen oder man kann sich einen Versicherungsvermittler oder Makler ins Haus holen. Eine weitere Variante besteht darin, sich im Internet zu informieren und online einen Versicherungsvertrag abzuschließen.</p>
<p>Es gibt aber noch ewas Neues noch nicht so Bekanntes, nämlich eine Kombination aus all diesen Möglichkeiten: Die kostenlose <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a>. Man kann einen Termin mit einem Versicherungsfachmann vereinbaren und sich dann in aller Ruhe zu Hause vor dem Bildschirm seines Computers alles erklären lassen und über die Absicherung der Risiken sprechen, die einem wichtig sind. Man sieht auch, wer einem gegenübersitzt über eine Webcam und spricht über ein Headset oder eine Telefonverbindung mit seinem Berater.</p>
<p>Auf dem Bildschirm kann man sich Dokumente oder Präsentationen des Versicherungsfachmannes erläutern lassen, die die einzelnen Themen noch besser verdeutlichen. Erst wenn man die für einen geeignete Lösung zur Vorsorge gefunden hat, kann man das Risiko auch absichern. Wer sich nicht sicher ist, kann auch noch ein Beratungsticket buchen und sich in einem weiteren Beratungstermin nochmals gezielt informieren.</p>
<p>Der Vorteil einer Online-Beratung liegt darin, dass man sich gut vorbereiten kann, dass man keinem Zeitdruck ausgesetzt ist und dass man sich auch vor oder nach der Beratung noch ausführlicher informieren kann. Man muß nur seinen Namen und seine E-Mail-Aresse angeben, weitere personenbezogene Informationen sind nicht erforderlich. Ausprobieren lohnt sich, es ist eine von vielen Möglichkeiten etwas für seine Risikovorsorge zu tun.</p>
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		<title>Betriebliche Altersvorsorge für wen?</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/05/07/betriebliche-altersvorsorge-fur-wen/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 May 2010 16:35:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[BAV]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Beratung]]></category>

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		<description><![CDATA[Man sollte meinen betriebliche Altersvorsorge ist etwas für jedermann. Dem ist leider nicht so, denn sie ist für Selbständige und Freiberufler sowie Beamte nicht vorgesehen. Nur GmbH-Geschäftsführer können sie nutzen, die sind zwar auch selbständig werden aber steuerlich wie Arbeitnehmer behandelt.
Und da sind wir auch schon beim Thema: Die betriebliche Altersvorsorge ist etwas für Arbeitnehmer! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte meinen betriebliche Altersvorsorge ist etwas für jedermann. Dem ist leider nicht so, denn sie ist für Selbständige und Freiberufler sowie Beamte nicht vorgesehen. Nur GmbH-Geschäftsführer können sie nutzen, die sind zwar auch selbständig werden aber steuerlich wie Arbeitnehmer behandelt.</p>
<p>Und da sind wir auch schon beim Thema: Die betriebliche Altersvorsorge ist etwas für Arbeitnehmer! Die haben zwar schon Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherungen zu erwarten, die reichen aber im Alter für ein einigermaßen schönes Leben nicht aus. Schließlich will man ja mal mit der Partnerin oder dem Partner in den Urlaub fahren und sich die Welt ansehen, oder einem Hobby nachgehen, weil einem im Berufsleben die Zeit dazu gefehlt hat.<span id="more-1040"></span> Da wird es ohne zusätzliche Altersvorsorge eng!</p>
<p>Das sieht auch Vater Staat so und hat mit dem Betriebsrentengesetz die betriebliche Altersvorsorge geschaffen. Was steckt da dahinter? Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, nicht aber darauf, dass der Arbeitgeber sie auch finanziert. Denn es gibt zum einen die sogenannte Entgeldumwandlung und die zusätzliche freiwillige Arbeitgeberleistung. Wie funktioniert das?</p>
<p>Bei der Entgeldumwandlung beauftragt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, für ihn einen Teil seines Bruttoentgelts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das kann eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse sein. Diese stellt dann dem Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslange Rente oder nach Wahl auch eine einmalige Kapitalabfindung aus den eingezahlten Beiträgen und den Überschüssen zur Verfügung. Die eingezahlten Beiträge und die Überschüsse sind übrigens insolvenzgeschützt.</p>
<p>Bei der freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberleistung zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt einen bestimmten Betrag  steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse ein. Im Gegensatz zur Entgeldumwandlung, wo der Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel sofort Anspruch auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag hat, muß er 5 Jahre warten und mindestens 25 Jahre alt sein (bei Verträgen vor dem 01.01.2009 muß er mindestens 30 Jahre alt sein), bis er bei Arbeitgeberwechsel Anspruch auf die Leistungen hat. Der Arbeitgeber kann, muß aber nicht auf dieses Anspruchsrecht verzichten. Die Beiträge sind auf insgesamt bis zu 4% der <a href="http://www.versicherungenonline.org/informationen/sozialversicherungskennzahlen-2010/">Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung</a> (das sind aktuell  220 EUR pro Monat im  Jahr 2010) begrenzt und  steuer- und sozialabgabenfrei.</p>
<p>Besteht für den Arbeitnehmer noch keine pauschalbesteuerte Direktversicherung ( das ist eine Direktversicherung die nach altem Steuerrecht vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde), dann können noch einmal zusätzlich 150 EUR monatlich, allerdings nur steuerfrei (Sozialabgaben sind zu entrichten) in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden.</p>
<p>Was ist nun besser? Direktversicherung oder Pensionskasse? Das Prinzip ist bei beiden identisch, das kommt immer darauf an, welche Leistungen im Endeffekt zur Verfügung stehen und wie die Vertragsbedingungen gestaltet sind. Wichtig ist noch zu wissen, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, ob Direktversicherung oder Pensionskasse im Betrieb angeboten wird und über welche Versicherungsgesellschaft das ganze abgeschlossen wird. Meist gibt es in mittleren und größeren Unternehmen einheitliche Lösungen.</p>
<p>Zu beachten ist auch, dass es Unternehmen gibt, wo durch Tarifverträge die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge vorgeschrieben wird. An diese Vorgaben sind dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebunden. Ein gutes Beispiel dafür ist der öffentliche Dienst. Dort können die Angestellten in der Regel die betriebliche Altersvorsorge nur über das interne Versorgungswerk durchführen, andere Versicherungsunternehmen sind nicht vorgesehen. Außnahmen bestehen dort, wo eine sogenannte Tariföffnungsklausel für die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag enthalten ist. Da sollte man am besten immer beim Arbeitgeber nachfragen.</p>
<p>Man sieht, es ist kein einfaches Thema, die betriebliche Altersvorsorge.  Aber es gibt ja eine kostenlose <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a>. Da kann man sich noch einmal genau alles erklären lassen. Entscheiden muß jeder selbst, was für ihn im Endeffekt die richtige Lösung ist, aber Empfehlungen sind  sinnvoll für eine Entscheidungsfindung.</p>
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		<title>Altersvorsorge ja, aber wie?</title>
		<link>http://www.versicherungenonline.org/2010/04/25/altersvorsorge-ja-aber-wie/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 19:05:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[BAV]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenlücke]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Für das Alter vorzusorgen ist für viele Menschen schon eine Selbstverständlichkeit. Die Rentenlücke in der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon von den meisten Menschen erkannt worden. Immer weniger junge Leute im arbeitsfähigen Alter und immer mehr ältere Leute, die durch den medizinischen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen eine immer höhere Lebenserwartung erreichen sind die Ursache dafür. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für das Alter vorzusorgen ist für viele Menschen schon eine Selbstverständlichkeit. Die Rentenlücke in der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon von den meisten Menschen erkannt worden. Immer weniger junge Leute im arbeitsfähigen Alter und immer mehr ältere Leute, die durch den medizinischen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen eine immer höhere Lebenserwartung erreichen sind die Ursache dafür. Die Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung sinken dramatisch, gemessen an den in der Zukunft zu erbringenden Altersrenten. Hinzu kommt noch, dass die Altersrenten ab 2005 zu versteuern sind, da bleibt dem Rentner immer weniger Geld übrig.<span id="more-851"></span></p>
<p>Fazit: Man muß etwas tun, sonst ist die Altersarmut vorprogrammiert und man ist im Alter auf Sozialleistungen angewiesen (wenn die dann noch finanzierbar sind!). Aber was kann oder muß man tun? Es gibt so viele Möglichkeiten, aber welche ist die richtige? Die Beantwortung dieser Fragen ist sicher nicht einfach, aber es sei Jedem empfohlen sich mit dem Thema Altersvorsorge regelmäßig und ernsthaft auseinanderzusetzen. Aber wie geht man da vor?<br />
Hierbei sollte man sich als erstes die Fragen stellen: Wie ist meine derzeitige Situation? Was ist mir für die Zukunft wichtig und was möchte ich erreichen im Leben? Welchen Betrag möchte (oder kann) ich für meine Altersvorsorge im Moment und voraussichtlich in der Zukunft aufwenden?</p>
<p>In Abhängigkeit vom Personenkreis (Arbeitnehmer, Selbständiger, Freiberufler, Beamter, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH etc.) hat der Staat zahlreiche Voraussetzungen geschaffen, um Unterstützungsmaßnahmen zur Finanzierung der Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen. So ist für Arbeitnehmer und Beamte zu empfehlen für die Altersvorsorge eine Riester-Rente abzuschließen. Diese hat eine sehr hohe staatliche Förderquote bei einkommensabhängigen Beiträgen für volle Zulagen. Es gibt staatliche Zulagen und die Beiträge sind bis zu 2.100 EUR pro Jahr voll steuerlich absetzbar. Als Ergänzung der Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer die Betriebsrente oder betriebliche Altersvorsorge (BAV) eine vernünftige Lösung. Dabei ist eine Direktversicherung, welche steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge über den Arbeitgeber in eine Rente oder Kapitalleistung bei Altersrentenbeginn umwandelt zu empfehlen.</p>
<p>Selbständige (außer Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) und Freiberufler können die betriebliche Altersvorsorge nicht nutzen, und die Riester-Rente nur, wenn der Partner einen Riester-Renten-Vertrag hat. Für sie bleibt als staatlich geförderte Altersvorsorge nur die Rürup-Rente, bei welcher in 2010 die Beiträge zu 70% steuerlich abzugsfähig sind, bis 2025 zu 100%.</p>
<p>Die Altersvorsorge nur auf diese Lösungen zu beschränken, wäre sicher nicht sehr sinnvoll, zumal man ja auch noch andere Möglichkeiten hat. Zum Beispiel ist selbstgenutzter Wohnraum in Form einer Immobilie oder Eigentumswohnung als weitere Form der Altersvorsorge sehr sinnvoll. Da spart man im Alter schon die Mietkosten und hat gegebenenfalls noch zusätzliche Mieteinnahmen, wenn man einen Teil des Wohnraumes vermietet oder verpachtet.<br />
Sinnvoll als Ergänzung der Altersvorsorge sind auch langfristige Kapitalanlagen in Form von Aktien oder Aktienfonds. Dabei ist auf eine möglichst breite Risikostreuung und auf die rechtzeitige Kapitalsicherung in Form eines Ablaufmanagements vor Auszahlung des angesparten Kapitals zu achten. Hier bieten sich fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht an, weil die Abgeltungssteuer damit umgangen werden kann und man trotzdem an der Entwicklung des Aktienfonds beteiligt ist. Viele dieser Versicherungen bieten ein automatisches Ablaufmanagement an, sodass man sich darum nicht selbst kümmern muß. Man sollte bei Abschluss einer solchen Versicherung als Altersvorsorge unbedingt auf eine solche Option achten, wenn einem das wichtig ist.</p>
<p>Das Sparbuch ist aufgrund geringer Verzinsungen (zur Zeit etwa 1%) für langfristige Geldanlagen für die Altersvorsorge nicht geeignet. Ebenso sind Tagesgeld-Anlagen eher für kurzfristige &#8220;Zwischenlösungen&#8221; geeignet (Verzinsung momentan etwa 2% bis 2,5%), Wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Inflationsrate in der Vergangenheit bei etwa 3% lag, versteht es sich von selbst, dass bei diesen niedrigen Verzinsungen der Wert des eingezahlten Geldes auf Dauer abnimmt. Ebenso macht es wenig Sinn sich als Altersvorsorge  &#8220;das Geld unters Kopfkissen zu legen&#8221;, wie manche vorschlagen. Zum Schluß bleibt noch zu erwähnen, dass auch Edelmetalle zur passenden Zeit erworben, sicher eine Form der Altersvorsorge darstellen. Sie bieten wie Immobilien weitgehende Inflationssicherheit und gelten als bleibende Wertanlagen.</p>
<p>Als Zusammenfassung dieser kleinen Altersvorsorgeempfehlung bleibt festzustellen, dass es vielfältige Möglichkeiten gibt. Als Empfehlung sei gegeben staatlich geförderte Anlageformen zu nutzen und die Rücklagen für die Altersvorsorge sinnvoll auf mehrere Säulen zu stellen. Eine Einschätzung der jeweiligen Situation des Einzelnen ist wichtig und man sollte sie mit einem Fachberater besprechen. Für welche Lösungen man sich bei der Altersvorsorge letztendlich entscheidet, muß man selbst herausfinden. Die Möglichkeit einer <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a> kann dafür genutzt werden und sollte helfen die richtigen Entscheidungen für sich zu treffen.</p>
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		<title>Danke, Herr Riester!</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 18:24:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hartmut Schneider</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Zulagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe kürzlich mit einem Bekannten gesprochen, der mir gesagt hat, dass die Riester-Rente nichts wäre. Daraufhin habe ich ihn gefragt, wie er das meine. Er habe von jemandem gehört die Riester-Rente bringe nur Nachteile, entgegnete er und er würde sowas nicht machen. Etwas konkretes konnte er dazu nicht sagen.
So geht es vielen Leuten, sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe kürzlich mit einem Bekannten gesprochen, der mir gesagt hat, dass die Riester-Rente nichts wäre. Daraufhin habe ich ihn gefragt, wie er das meine. Er habe von jemandem gehört die Riester-Rente bringe nur Nachteile, entgegnete er und er würde sowas nicht machen. Etwas konkretes konnte er dazu nicht sagen.</p>
<p>So geht es vielen Leuten, sie hören etwas und machen sich weiter keine Gedanken darum. Das sollten sie aber! Denn was ist schlecht daran sich vom Staat jährliche Zulagen auf sein Riester-Renten-Konto überweisen zu lassen? Das einzige was man selbst tun muß ist einen vom Bruttojahresgehalt abhängigen Eigenbeitrag auf das Riester-Renten-Konto einzuzahlen. Den kann man noch voll von der Steuer absetzen, bis zu 2.100 EUR pro Jahr, abzüglich der jährlichen Zulagen vom Staat. <span id="more-774"></span> Und mit Altersrentenbeginn (frühestens ab 60. Lebensjahr) erhält man eine lebenslange Rente. Wenn man einen Ehepartner oder Lebenspartner hat, kann man den auch gleich mit absichern, indem man eine lange Rentengarantiezeit (das ist die Dauer der Zahlung der Riester-Rente ab Rentenbeginn an den Partner) vereinbart. Nähere Angaben dazu findet man auf der entsprechenden <a href="http://www.versicherungenonline.org/alter/riester-rente/">Seite</a>, bzw. wenn man sich online beraten lässt.</p>
<p>Das ist aber noch lange nicht alles. Selbst, wenn man im Rentenalter seinen Wohnsitz in ein EU-Land verlegt, bekommt man die Riester-Rente ausgezahlt. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist diese Regelung zu verdanken. Früher mussten die staatlichen Förderungen des Staates für die Riester-Rente im Falle eines Wohnsitzwechsels ins Ausland zurückgezahlt werden.</p>
<p>Es ist auch möglich sich zu Rentenbeginn bis zu 30% des Guthabens aus dem Riester-Renten-Vertrag als Kapitalleistung auszahlen zu lassen. Ebenso ist es möglich die Förderung der Riester-Rente zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (sogenannter Wohnriester-Vertrag) zu verwenden. Dann steht die Leistung aus dem Vertrag allerdings nicht der Altersvorsorge zur Verfügung. Die bessere Variante ist, und auch das ist möglich, die Leistung aus dem Riester-Renten-Vertrag zur Tilgung der Restschuld eines Darlehens zum Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum einzusetzen. Das hat den Vorteil, dass man das erst entscheiden muß, wenn die Leistung aus der Riester-Rente fällig wird. Noch Fragen dazu? Eine <a href="http://www.versicherungenonline.org/service/beratung/">Online-Beratung</a> hilft bestimmt weiter oder weitere Informationen auch <a href="http://www.versicherungenonline.org/alter/riester-rente/">hier</a>.</p>
<p>All diese Dinge habe ich meinem Bekannten genau erklärt. Er war überrascht was alles in der Riester-Rente steckt und heute hat er sich für die Riester-Rente entschieden. Danke Herr Riester!</p>
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