Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung leistet weltweit, 24 Stunden rund um die Uhr bei jeder Art von Unfällen, egal ob in der Freizeit oder bei der Arbeit. Ein Unfall liegt im Sinne der Unfallversicherung in der Regel vor, wenn ein plötzlich, von außen, unfreiwillig einwirkendes Ereignis einen Körper nachhaltig schädigt und es dadurch zum Eintritt einer Invalidität kommt.
Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese wird entsprechend der Schwere der körperlichen Schädigung durch den Unfall in der Regel als Kapitalleistung erbracht. Die Schwere der Schädigung bestimmt den Grad der Invalidität in Prozent, wobei der Invaliditätsgrad nach einer sogenannten Gliedertaxe bzw. ärztlicher Einschätzung bemessen wird.
Beispiel:
Beträgt die Invaliditätssumme beispielsweise 300.000 Euro und liegt eine Invalidität von 75% vor, dann leistet die Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung von in diesem Fall 300.000 Euro x 75% also 225.000 Euro.
Weiterhin ist es möglich eine Unfallrente in die Unfallversicherung mit einzuschließen, welche ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (zum Beispiel 50%) gezahlt wird. Ebenfalls lassen sich zusätzliche Leistungen wie Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld, Leistungen bei kosmetischen Operationen, Rettungs- und Bergungskostenerstattung, sowie Verletztengeld, Leistungen bei Schwerverletzungen und anderes mit einschließen. Das ist immer vom jeweiligen Tarif der Unfallversicherung des Versicherers abhängig.
Immer wichtiger bei einer Unfallversicherung sind auch Assistance-Leistungen, wie Mobilitäts-Service, Organisation und Finanzierung von Rehamaßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach einem Unfall und Hilfeleistung bei der täglichen Hausarbeit. Besonders ältere Menschen wissen diesen Service zu schätzen.
Aber auch für Selbständige gibt es entsprechende Leistungspakete. Bei diesen steht ein persönlicher Rehamanager zur Verfügung, der sich bei einem schweren Unfall um die Organisation der Wiedereingliederung des Schwerverletzten in ein den Umständen entsprechend normales Leben kümmert. So werden Leistungsträger aufgesucht oder angeschrieben, die Unterbringung in Spezialkliniken veranlasst, der gegebenenfalls notwendige behindertengerechte Umbau von häuslicher Umgebung, Arbeitsplatz und Fahrzeug organisiert und ein Rehatrainer in einem Fitnessclub organisiert.
Einige wenige Versicherer bieten in ihrer Unfallversicherung auch Versicherungsschutz bei Unfällen durch Herzinfarkt/Schlaganfall und bei Infektionen durch einen Zeckenbiss (FSME und Borreliose) an. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten Nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Beratung.
Vorteil:
- Eine Unfallversicherung bietet bei Invalidität durch Unfall durch die Kapitalabfindung die Möglichkeit das weitere Leben umzugestalten. So kann man beispielsweise aus den Leistungen der Unfallversicherung die Finanzierung eines behindertengerechten Ausbaus der häuslichen Umgebung und der unfallbedingten notwendigen Betreuung vornehmen. Aber auch Rehamaßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit können aus der Unfallversicherung finanziert werden.
Nachteil:
- Eine Unfallversicherung leistet generell nur bei einem Unfall als Ursache der Invalidität. Unfälle durch Bewußtseinsstörungen sind in der Regel nicht versichert!
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Eine besondere Form der Unfallversicherung ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Das Prinzip besteht darin, dass entweder ein Einmalbeitrag eingezahlt wird, oder eine monatliche Beitragszahlung erfolgt und die eingezahlten Beiträge über die gesamte Laufzeit (in der Regel 12 Jahre) verzinst werden. Es ist im Prinzip ein besseres “Sparbuch mit Unfallschutz”.
Ein geringer Teil wird für den eingeschlossenen Unfallschutz verwendet (wahlweise sind zur Invaliditätsleistung auch Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld und zusätzliche Todesfallleistung einschließbar). Das interessante daran ist, dass auch wenn ein Unfall zur Leistung führt, trotzdem die Beitragsrückzahlung und die vereinbarte Ablaufleistung gezahlt werden.


