Dienstunfähigkeit
Was ist Dienstunfähigkeit?
Tritt bei einem Beamter dauerhafte Dienstunfähigkeit ein erhält er unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Ruhegehalt. Dabei muss man drei verschiedene Stadien der Beamtenlaufbahn betrachten:
1. Beamter auf Widerruf
Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit hat der Beamte auf Widerruf keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Er scheidet aus dem Beamtenverhältnis aus und es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit durch Dienstunfall hat er ebenfalls keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Es erfolgt ebenfalls eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und er erhält Unterhaltsbeiträge für die Dauer der eingeschränkten Erwerbstätigkeit.
2. Beamter auf Probe
Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit hat der Beamte auf Widerruf keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Auf Antrag erhält er einen Unterhaltsbeitrag. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit durch Dienstunfall hat er Anspruch auf Ruhegehalt und wird nicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
3. Beamter auf Lebenszeit
Nach 5 Jahren Wartezeit hat der Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf Ruhegehalt bei dauerhafter Dienstunfähigkeit. Bei durch einen Dienstunfall verursachter dauerhafter Dienstunfähigkeit hat er sofort Anspruch auf Ruhegehalt.
Da das Ruhegehalt in der Regel nicht ausreicht um seinen bisherigen Lebensstandard zu halten ist eine zusätzliche private Absicherung zu empfehlen. Insbesondere sollten sich Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe unbedingt durch eine private Versicherung bei Dienstunfähigkeit absichern.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Die private Absicherung der Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Dabei richtet sich der monatliche Beitrag nach dem Eintrittsalter, dem Beruf und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Bei schon bestehenden Erkrankungen muß man bei Absicherung der Dienstunfähigkeit entweder mit einem Ausschluss des bereits bestehenden Krankheitsrisikos, einem Beitragszuschlag für das bestehende Krankheitsrisiko, oder einer generellen Ablehnung des Abschlusses einer Versicherung bei Dienstunfähigkeit rechnen. Die Entscheidung ist immer im Einzelfall vom Versicherer zu prüfen.
Die Beiträge zur Versicherung bei Dienstunfähigkeit sind in der Regel als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für voraussichtlich mindestens drei Jahre dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgestaltet war zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Konnte der Beruf in den letzten 6 Monaten aus vorgenannten Gründen ununterbrochen nicht ausgeübt werden, so liegt die Berufsunfähigkeit bei Fortdauer dieses Zustandes vor. Massgebend für die Begriffsbestimmungen sind immer die Versicherungsbedingungen des Versicherers. Wichtig ist auch ein Verzicht des Versicherers auf eine abstrakte Verweisung auf andere Berufe bei Dienstunfähigkeit. Das erkennt man daran, dass eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit bei Dienstunfähigkeit nur dann möglich ist, wenn diese bereits ausgeübt wird und der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht.
Besonders wichtig ist, dass in den Versicherungsbedingungen der Hinweis vorhanden ist, dass bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit gilt.
Für die Dauer der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei Dienstunfähigkeit wird der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt.
Weitere Informationen und Lösungen gibt es bei einer Online-Beratung.
Vorteil:
- Für Berufseinsteiger in die Beamtenlaufbahn bietet die Versicherung bei Dienstunfähigkeit als besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Möglichkeit die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Anwartschaften zur Leistung bei Dienstunfähigkeit auszugleichen. Für Bedienstete ist es zudem eine gute Ergänzungsmöglichkeit zu den Leistungen aus dem Dienstverhältnis.
Nachteil:
- Es ist auch hier der gesundheitliche Zustand maßgebend für den Abschluss der Versicherung bei Dienstunfähigkeit. Deshalb sollte man frühzeitig, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen noch gut sind, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.


