Beamtendarlehen

Für Beamte und unkündbare Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es das Beamtendarlehen. Man kann das Beamtendarlehen über eine Laufzeit von 12 bis 20 Jahren vereinbaren. Damit haben speziell Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder freien Verwendung ein besonderes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen. Die Zinsen beim Beamtendarlehen sind durch die gefestigte finanzielle Situation des anspruchsberechtigten Personenkreises niedrig und über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Getilgt wird das gesamte Beamtendarlehen über eine kapitalbildende Lebensversicherung, welche gleichzeitig als Restschuldversicherung für die Hinterbliebenen dient. Durch die zusätzliche Kombination mit einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung trägt der Versicherer die monatliche Kreditbelastung, wenn der Darlehensnehmer dienst- oder berufsunfähig wird. Das bietet zusätzlichen Schutz. Eine gebührenfreie Teil- oder Vollrückzahlung ist beim Beamtendarlehen jederzeit möglich. Für das Beamtendarlehen entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Als Sicherheiten gelten die Abtretung der Bezüge des Darlehensnehmers und die in Verbindung mit dem Beamtendarlehen abgeschlossene Kapitallebensversicherung.

Voraussetzungen um ein Beamtendarlehen in Anspruch zu nehmen sind positive Haushaltsbonität, im allgemeinen Ablösung aller bestehenden Verbindlichkeiten, Vorrang von Gehaltsabtretungen bestehender Hypothekenverträge und in der Regel uneingeschränkte medizinische Versicherbarkeit. Das Höchstendalter ist für Beamte das 75. Lebensjahr, für Angestellte des öffentlichen Dienstes das 65. Lebensjahr. Die Gesamtmonatsrate, um das Darlehen zu tilgen, muss durch den pfändbaren Betrag des Nettoruheeinkommens des Antragstellers gedeckt sein, ansonsten wird der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erforderlich. Bei Angestellten des öffentlichen Dienstes ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als Voraussetzung für ein Beamtendarlehen immer erforderlich.

Ist das Darlehen kleiner als 10.000 Euro wird auf den Vorrang von Gehaltsabtretungen bestehender Hypothekenverträge verzichtet. In Einzelfällen kann auch eine Prüfung der Voraussetzungen für das Beamtendarlehen bei vorhandenen Einschränkungen bei der Versicherbarkeit im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Bei Pensionären, Beamten auf Probe, Bundesbankbeamten etc. gelten besondere Annahmekriterien um ein Beamtendarlehen in Anspruch nehmen zu können.

Negative Schufa-Meldungen führen in der Regel zur Ablehnung des Anspruches auf ein Beamtendarlehen, ebenso offene Gehaltsabtretung und Disziplinarverfahren. Ausschlusskriterien sind auch erfahrungsgemäss vorhandene schlechte Zahlungsmoral und die Unmöglichkeit der zwingenden Ablösung bestehender Verbindlichkeiten, oder wenn die Haushaltbonität ein Beamtenarlehen in der erforderlichen Höhe nicht zulässt.

Weitere Informationen zum Beamtendarlehen stehen bei einer Online-Beratung zur Verfügung.

Vorteil:

  • Das Beamtendarlehen vereint kurzfristige Liquidität, Absicherung durch Krankheit und Tod des Darlehensnehmers in einer Lösung.

Nachteil:

  • Der Darlehensnehmer  muß im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Zur Einrichtung eines Beamtendarlehens ist eine Bonitätsprüfung erforderlich.