Anwälte und Notare

An dieser Stelle soll auf eine ganz besondere Personengruppe eingegangen werden, für die es eine ganz besondere Möglichkeit der Versorgung gibt. Dies betrifft die Personengruppe, die der Berufsgruppe der Kammerberufe und Berufen mit einem Hoch- bzw. Fachschulstudium zuzuordnen ist. Zum versicherbaren Personenkreis gehören:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Richter
  • Staatsanwälte
  • Syndici
  • Assessoren
  • Rechtsreferendare
  • Rechtsbeistände
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsberater
  • Unternehmensberater
  • Wirtschaftsingenieure
  • Diplom-Kaufleute
  • Diplom-Volkswirte
  • Diplom-Betriebswirte
  • sonstige Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die nach Ausbildung und Berufspraxis artverwandte Berufe ausüben
  • deren Ehepartner
  • die Mitarbeiter in Praxen und Kanzleien
  • die Mitarbeiter in den Standes- und Berufsorganisationen

Ob Voraussetzunge der Zugehörigkeit zum versicherbaren Personenkreis immer gegeben ist muß im Einzelfall geprüft werden.

Die Bereitstellung von Sonderkonditionen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge (Rentenversicherung, Lebensversicherung, Zusatzversicherungen) und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit mit besonderen Bedingungen erfolgt über die Deutsche Anwalt- und Notarversicherung (DANV).

Besonders wichtig ist eine zusätzliche private Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Dort wird in den Bedingungen für den Personenkreis der rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe auf die Verweisung auf einen anderen Beruf verzichtet, sowie auf die Überprüfung von Änderungen der Einkommensverhältnisse bei bestehender Berufsunfähigkeit.

Bei den Versorgungswerken ist die Leistung bei Berufsunfähigkeit oftmals mit der Einstellung der beruflichen Tätigkeit als Jurist verbunden. Die Zulassung ist in der Regel zurückzugeben. Das bedeutet keine ausreichende Sicherheit, auch aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Versorgungswerke.

Durch die Einschränkung der Zugangsvoraussetzungen auf einen bestimmten Personenkreis ist es möglich, die Konditionen für eine Schließung bestehender Versorgungslücken sehr attraktiv zu gestalten. Die Möglichkeit, in die Lösungen bei der Altersvorsorge Zusatzabsicherungen wie Berufsunfähigkeit, Unfall-, Pflege- und Hinterbliebenenschutz mit einzuschließen, ist eine individuelle Gestaltung der Absicherung möglich.

Ein besonderes Thema ist für beratend tätige Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater etc.) auch die Absicherung durch eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung. Auch dafür gibt es attraktive Lösungsmöglichkeiten. Am besten kann man sich durch eine Online-Beratung zu diesem Thema ausführlicher informieren lassen. Natürlich gibt es hier auch weitere Informationen zur DANV.