Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist von ihrer Grundfunktion her als Ergänzung oder Ersatz zur gesetzlichen Rente zu betrachten. Sie wird sowohl in der steuerlichen Behandlung der Beiträge als auch der Leistungen zum Rentenbeginn mit der gesetzlichen Rente gleichgestellt. Nur ist die zu erwartende Rentenleistung bei der Rürup-Rente bei gleichem Beitrag durch die Anlage der Beiträge um einiges höher. Eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente ausgeschlossen, es wird nur eine Leibrente gezahlt. Der Einschluss von Hinterbliebenenleistungen (Hinterbliebenenrente) ist ausschließlich für Ehepartner und minderjärige Kinder bei einigen Tarifen möglich.
Die Beiträge sind ab 2005 in 2%-Stufen-Steigerung, beginnend mit 60% in 2005 bis 100% in 2025 steuerlich abzugfähig. Der Höchstbeitrag bei der Rürup-Rente beträgt 20.000 Euro pro Jahr und Person, abzüglich der in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk eingezahlten Beiträge.
Die Rentenleistungen sind ab 2005 in 2%-Stufen-Steigerung , beginnend mit 50% in 2005 bis 80% in 2020 und dann in 1%-Stufen-Steigerung bis 100% in 2040 zu versteuern.
Beispiel:
Beiträge zur Rürup-Rente sind in 2010 zu 70% steuerlich abzugsfähig und die Rente in 2024 mit 84% zu versteuern. Das bedeutet, wenn jemand im Jahr 2010 100 Euro Beitrag monatlich in die Rürup-Rente einzahlt, kann er 70 Euro von der Steuer absetzen und wenn er im Jahr 2024 100 Euro Rente bekommt muss er 84 Euro versteuern und 16 Euro sind steuerfrei. Der sich im Renteneintrittsalter dadurch ergebende Steuerfreibetrag bleibt lebenslang gleich.
Vorteil:
- Die Nutzung der Rürup-Rente ist für jedermann möglich. Die Beiträge werden innerhalb der Höchstgrenzen steuerlich gefördert. Es gibt flexible Lösungen, um auf veränderte Lebenssituationen reagieren zu können.
Nachteil:
- Die Leistungen aus der Rürup-Rente sind nicht übertragbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar und eine Kapitalabfindung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Eine Verfügbarkeit vor dem 60. Lebensjahr bzw. dem Bezug der gesetzlich Altersrente ist nicht möglich.
- Die Rürup-Rente ist analog zur gesetzlichen Rente zu versteuern. Es gelten dabei die im Jahr des ersten Rentenbezuges gültigen Freibeträge lebenslang. Ab 2040 sind die Renten aus der Rürup-Rente voll zu versteuern.
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Übersicht zur nachgelagerten Besteuerung
Renteneintrittsalter Steuersatz
2005 50%
2006 52%
2007 54%
2008 56%
2009 58%
2010 60%
2011 62%
2012 64%
2013 66%
2014 68%
2015 70%
2016 72%
2017 74%
2018 76%
2019 78%
2020 80%
2021 81%
2022 82%
2023 83%
2024 84%
2025 85%
2026 86%
2027 87%
2028 88%
2029 89%
2030 90%
2031 91%
2032 92%
2033 93%
2034 94%
2035 95%
2036 96%
2037 97%
2038 98%
2039 99%
2040 100%


