Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung wird mit privaten Beiträgen aus dem Nettoeinkommen finanziert. Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Höhe des Beitrages zur Rentenversicherung richtet sich nach der Höhe der gewünschten Rentenleistung und der Zeitdauer über welche die Beiträge bis zur Rentenleistung gezahlt werden.

Je früher man eine Rentenversicherung abschließt, desto geringer ist der Beitrag für eine bestimmte Rentenleistung. Es gibt auch die Möglichkeit eine größere Beitragssumme auf einmal einzuzahlen (Einmalbeitrag) und daraus eine lebenslange Rente zu bilden. Auch gibt es bei bestimmten Rentenversicherungen die Möglichkeit von Zuzahlungen als Einmalbeitrag um die Rentenleistung zu erhöhen.

Meistens ist es auch möglich sich statt der Rente zum Ablauf der Rentenversicherung das Kapitel (eingezahlte Beiträge und Überschüsse durch Kapitalanlagen des Versicherers) auszahlen zu lassen. Man unterscheidet zwei Formen, die klassische Rentenversicherung mit Garantieverzinsung und Überschüssen und die fondsgebundene Rentenversicherung, deren Ertrag vom Risiko der Fondsentwicklung abhängig ist.

Die aus der Rentenversicherung gezahlte Rente wird im Alter mit dem Ertragsanteil (mit 65 sind das 18%) versteuert.

Beispiel:

Mit 65 erhält man 100 Euro Rente. Davon sind 18 Euro zu versteuern. Der Rest ist steuerfrei.

Bei Kapitalauszahlung aus der Rentenversicherung ist der Ertrag (Überschüsse) zu versteuern, bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr ist der halbe Ertrag (Überschüsse) zu versteuern.

Beispiel:

Mit 65 erhält man nach über 12 jähriger Laufzeit 100.000 Euro. Die eingezahlten Beiträge betragen 60.000 Euro, der Rest 40.000 Euro sind Überschüsse. Dann sind 20.000 Euro (die Hälfte der Überschüsse) zu versteuern. Wären die Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) nicht erfüllt, wären 40.000 Euro zu versteuern.

Klassische Rentenversicherung

Die ”klassische” private Rentenversicherung hat eine Garantieverzinsung von 2,25 Prozent, welche zur Zeit mindestens vorgeschrieben ist. Die zu erwartenden Überschüsse liegen bei ca. 4-5 Prozent und sind nicht garantiert. Sie hängen davon ab, wie das Versicherungsunternehmen aus den eingezahlten Beiträgen in die Rentenversicherung durch Kapitalanlagen Gewinne für seine Versicherten erwirtschaftet.

Vorteil:

  • Klassische Rentenversicherungen bieten hohe Sicherheit und besitzen ein geringes Verlustrisiko

Nachteil:

  • Bei der klassischen Rentenversicherung bekommt man eine niedrigere Ablaufleistung

Fondgebundene Rentenversicherung

Bei der sogenannten “fondgebundenen” Rentenversicherung, hängen die Erträge ausschließlich von der Fondsentwicklung ab. Dabei können höhere Erträge als bei der “klassischen” Rentenversicherung erzielt werden, aber es kann auch bei ungünstiger Entwicklung der Fonds zum Verlust führen. Wenn man diese Rentenversicherung wählt, muß man sich dieses Risikos bewußt sein. Geeignet sind fondsgebundene Rentenversicherungen für Versicherungsverträge die über einen längeren Zeitraum laufen, zum Ablaufzeitpunkt ist unbedingt auf die rechtzeitige Kapitalsicherung durch Umschichtung in risikoarme Anlagen zu achten. In der Regel wird vom Versicherungsunternehmen das sogenannte Ablaufmanagement angeboten, wobei der Versicherer dann automatisch das aus der Rentenversicherung resultierende Kapital rechtzeitig umschichtet. Mehr Informationen dazu erhalten Sie über eine Online-Beratung.

Vorteil:

  • Hohe Ablaufleistung aus der fondgebundenen Rentenversicherung bei günstiger Entwicklung der Fonds

Nachteil:

  • Hohes Verlustrisiko bei fondgebundenen Rentenversicherungen bei ungünstiger Entwicklung der Fonds

Rentenversicherung als Ansparversicherung

Eine weniger bekannte Form der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist die Ansparversicherung. Sie ist dazu geeignet einen bankenunabhängigen Vermögensaufbau zu realisieren. Versicherungsnehmer ist immer die Firma und sie ist auch unwiderruflich bezugsberechtigt für die Ablaufleistung. Die versicherte Person sollte entweder der Geschäftsführer oder eine andere wichtige Vertrauensperson des Unternehmens sein. Ein großer Vorteil liegt darin, dass bei einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen zu beantworten sind und mit einer regelmäßigen vernünftigen Verzinsung zu rechnen ist. Das Unternehmen braucht sich nicht festzulegen, für was das zu erwartende Kapital bei Auszahlung verwendet wird und die Beiträge zur Versicherung sind als Betriebsausgabe absetzbar.

Die Kapitalleistung ist bei Ablauf und Zufluss in das Unternehmen als Gewinn zu versteuern. Nähere individuelle Informationen dazu erhält man von seinem Steuerberater. Geeignet ist diese Ansparversicherung für die Realisierung künftiger Investitionen, ohne einen Bankkredit in Anspruch nehmen zu müssen, für den man in der Regel ordentlich Zinsen zahlt und entsprechende Ratings über sich ergehen lassen muß. In wie weit eine solche Lösung in Betracht kommt hängt natürlich auch entscheidend von der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens ab.

Rentenversicherung mit Todesfallschutz

Auf eine besondere Form der Zusatzversicherung mit Todesfallschutz bis zu 60.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung über einen speziellen Tarif möchten wir an dieser Stelle verweisen. Bei Interesse gibt es in einer Online-Beratung gerne nähere Informationen zu diesem Thema.