Private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Viele Menschen, ob Arbeitnehmer oder Selbständige, stellen sich immer häufiger die Frage, ob für sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist. Insbesondere junge Menschen haben in der Regel keinen alternativen Schutz, die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst bei Erfüllung einer Mindestwartezeit von 5 Jahren bei Erwerbsminderung. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.
Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, daß das Restleistungsvermögen des Anspruchstellers weniger als 3 Stunden täglich beträgt. Dabei kann auf jede Tätigkeit verwiesen werden, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird (abstrakte Verweisung). Es dürfen maximal 400 EUR pro Monat hinzuverdient werden, ansonsten erfolgt eine Kürzung der Erwerbsminderungsrente.
Für Auszubildende und Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besonders empfehlenswert. Eine Grundabsicherung bis 1.000 EUR monatliche Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel eine sinnvolle Investition. Der Beitrag ist bezahlbar und das Risiko einer dauernden Berufsunfähigkeit zumindest zum Teil finanziell abgesichert.
Aber auch im weiteren Berufsleben ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Wenn man sich die oben genannten Einschränkungen der Leistungsvoraussetzung der Erwerbsminderungsrente ansieht, dann sieht das bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente anders aus.
Die private Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich ununterbrochen für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf kann nur erfolgen, wenn die Ausübung der alternativen Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung, Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entspricht. Bei Schülern, Studenten und Auszubildenden gilt der Verweisungsverzicht jedoch in der Regel nicht.
Besonders Selbständige haben allerdings keinerlei Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie in der Regel nicht pflichtversichert sind und somit auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diesen Personenkreis ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen und nahezu unverzichtbar. Dabei ist auf die Angemessenheit der Absicherung (bis 70% des zu versteuernden Einkommens) zu achten. Eine höhere Absicherung würde dazu führen, dass der Anspruchsberechtigte sich bei Berufsunfähigkeit besser stellen würde als im Berufsleben. Das ist seitens des Gesetzgebers nicht zulässig und es muß deshalb auch ein Einkommensnachweis bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person abhängig. Deshalb sollte die Absicherung immer so früh als möglich stattfinden, der Gesundheitszustand kann sich schnell ändern. Dann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente meist nicht mehr oder nur noch mit Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen möglich. Abhängig ist die Höhe des Beitrages auch vom Eintrittsalter und dem Beruf, in welchem der Versicherte tätig ist. Es erfolgt in der Regel eine Einstufung in verschiedene Risikogruppen (Berufsgruppen) durch den Versicherer, auch sind besondere Freizeitrisiken zu berücksichtigen.
Sollte eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus den vorher genannten Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich sein, sollte man auch den Abschluß einer Dread-Disease-Versicherung (das ist eine Versicherung gegen bestimmte schwere Erkrankungen, bei der bei Eintritt einer solchen Erkrankung eine einmalige Kapitalzahlung erfolgt) prüfen. Das kann in einem solchen speziellen Fall eine sinnvolle Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer eine ausführliche und verständliche Beratung durch einen Vorsorgeexperten vorausgehen sollte. Insbesondere sollten dabei die Lebensumstände und individuellen Wünsche und Ziele des zu Versichernden im Vordergrund stehen. Eine Onlineberatung kann hier durchaus hilfreich und nützlich sein.




Sabine R.
Januar 12th, 2011
11:00
Die Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung halten einige ‘Stolperfallen’ bereit. Der Vertrag sollte daher nicht die abstrakte Verweisung enthalten. Denn wird der Versicherungsnehmer dann berufsunfähig, hätte er einer anderen beruflichen Tätigkeit nachzugehen und würde keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Zudem ist darauf zu achten, dass der Vertrag nicht den Versicherungsschutz für bestimmte Krankheiten ausschließt.
Achten Sie ebenfalls auf die Arztanordnungsklausel, welche der Versicherung erlaubt, von Ihnen die Durchführung einer Therapie oder einer ärztlichen Behandlung zu verlangen. Ablehnung dieser Maßnahme hätte die Kürzung oder gar komplette Verweigerung der Leistungen aud der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Folge haben.