Kindergeld durch Betriebsrente wie geht das?

Jedes Jahr beginnt im August ein neues Ausbildungsjahr. Je nach Berufsbranche wird vom Ausbildungsbetrieb eine unterschiedliche Ausbildungsvergütung gezahlt, die sich je nach Ausbildungsjahr auch entsprechend erhöht.

So bekommt beispielsweise laut Bundesinstitut für Berufsbildung ein Maurer im ersten Ausbildungsjahr 600 EUR, im zweiten Ausbildungsjahr 922 EUR und im dritten Ausbildungsjahr 1.164 EUR im Monat. Darüber freut sich natürlich der Auszubildende, die Eltern haben aber das Nachsehen. Denn wenn das Netto-Jahreseinkommen von 8.004 EUR (das sind monatlich 667 EUR) überschritten wird fällt das Kindergeld weg. Das sind immerhin 2.208 EUR (netto!) im Jahr.

Das muß nicht sein! Der Auszubildende hat nämlich, wie jeder Arbeitnehmer, die Möglichkeit einen Teil seiner Ausbildungsvergütung im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Ist der Beitrag zur Betriebsrente mindestens so hoch, daß die Netto-Einnahmen des Auszubildenden 8.004 EUR im Jahr bzw. 667 EUR im Monat nicht überschreiten, dann bleibt der Anspruch auf das Kindergeld erhalten.

Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen:

Ein Auszubildender erhält einschließlich vermögenswirksamer Leistungen eine Ausbildungsvergütung von 980 EUR monatlich, das sind 11.760 EUR im Jahr. Nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 EUR und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung (20,225 %) von 2.378,46 EUR verbleiben ihm im Jahr Gesamteinkünfte von 8.461,54 EUR. Der Kindergeldanspruch entfällt, da das Netto-Jahreseinkommen über 8.004 EUR liegt.

Zahlt der Auszubildende über seinen Ausbildungsbetrieb hingegen jeden Monat zum Beispiel 50 EUR in eine Betriebsrente ein, dann sieht das folgendermaßen aus:

Das Einkommen verringert sich von 11.760 EUR im Jahr auf 11.160 EUR im Jahr (600 EUR Beitrag für eine Betriebsrente). Nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 EUR und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung (20,225 %) von 2.257,11 EUR verbleiben im Jahr Einkünfte von 7.982,89 EUR zuzüglich des Kindergeldes von 2.208 EUR, da das Netto-Jahreseinkommen ja jetzt unter 8.004 EUR liegt. Daraus ergeben sich Gesamteinkünfte von 10.190,89 EUR im Jahr.

Der Vorteil liegt also auf der Hand, der Auszubildende profitiert in zweierlei Hinsicht. Auf der einen Seite hat er durch den Erhalt des Kindergeldanspruches deutlich mehr Einkünfte, auf der anderen Seite hat er die Grundlage für eine zusätzliche Altersvorsorge geschaffen, die später ausgebaut werden kann. Die Beiträge belasten ihn nicht zusätzlich und sind obendrein noch steuer- und sozialabgabenfrei. Die Betriebsrente erhält er quasi “zum Nulltarif”.

Es empfiehlt sich in diesem Fall ein flexibler Altersvorsorgetarif für die Betriebsrente, der variable Beitragszahlungen je nach sich veränderndem Einkommen zuläßt. Dann ist es möglich mit einem einzigen Vertrag jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und gegebenenfalls zusätzlich 1.800 EUR im Jahr (sozialabgabenfplichtig) die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Das spart Kosten für zusätzliche Verträge und man kann schnell auf sich verändernde persönliche Situationen bzw. Arbeitsmarktsituationen reagieren.

Wechselt der Auszubildende nach Abschluß der Ausbildung den Betrieb, hat er alle Möglichkeiten, wie ein anderer Arbeitnehmer auch. Der Ausbildungsbetrieb überträgt ihm oder seinem neuen Arbeitgeber in diesem Fall den Vertrag zur Betriebsrente, sodaß er fortgesetzt werden kann. Eine vorübergehende Beitragsfreistellung, etwa für die Dauer einer Neuorientierung am Arbeitsmarkt, ist auch möglich.

Wer mehr zu diesem interessanten Thema wissen möchte, kann sich gerne online-beraten lassen. Auch im Bereich Betriebsrente findet man weitere und ausführlichere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge.

2 Antworten zu “Kindergeld durch Betriebsrente wie geht das?”

  1. Hallo,
    wie veranlasse ich im Betrieb einen flexiblen Altersvorsorgetarif für die Betriebsrente?
    MfG Böllinger

  2. Hallo Herr Böllinger,

    der Arbeitgeber ist immer der erste Ansprechpartner wenn es um eine Betriebsrente geht. Er bestimmt über welchen Durchführungsweg (meistens Direktversicherung oder Pensionskasse) und bei welcher Versicherungsgesellschaft eine Betriebsrente abgeschlossen wird. Es gibt aber auch viele Arbeitgeber die es dem Angestellten überlassen bei welcher Versicherungsgesellschaft und mit welchem Tarif die Betriebsrente eingerichtet werden kann.
    Es gibt flexible Tarife (meist fondsgebunden), bei denen man die Beiträge erhöhen oder absenken und auch Sonderzahlungen leisten kann. Es kommt aber wie schon gesagt auf den Arbeitgeber an, welche Möglichkeiten er dabei einräumt.
    Sollte der Arbeitgeber keine Lösung anbieten, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Gehaltsumwandlung über eine Direktversicherung. Dann kann der Arbeitnehmer auch einen flexiblen Tarif über eine Versicherungsgesellschaft seiner Wahl auswählen.

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