Staatlich geförderte Altersvorsorge und Minijob?

Der Minijob hat sich auf unserem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verstärkt durchgesetzt. Flexibilität am Arbeitsmarkt wird die Devise der Zukunft sein. Der Langzeitjob in Vollbeschäftigung wird in der Zukunft nicht mehr die Regel sein, weil die Situation auf dem Arbeitsmarkt derzeit einem ständigen Wandel unterliegt.

Nun fragen sich sicher viele Betroffene, wie das denn mit der Altersvorsorge ist. Viel zahlt man nicht ein in die gesetzliche Rentenversicherung, wenn man einen Minijob hat. Was gibt es denn da für Möglichkeiten auch staatliche Förderungen, wie sie bei der Riesterrente oder bei der Betriebsrente möglich sind, zu nutzen?

Ein in einem Minijob bis 400 EUR Beschäftigter ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Deshalb kann er auch keine Riesterrente nutzen, weil ja Voraussetzung dafür ist, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.

Das kann man aber umgehen, wenn man als Arbeitnehmer auf die Befreiung von der Versicherungspflicht verzichtet. Dann zahlt man einen kleinen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung und kann die Riesterrente nutzen. Allerdings kann man die Versicherungspflicht dann nicht mehr rückgängig machen, sie besteht dann bis zur Beendigung des Minijobs fort.

Aber wie ist das mit einer Betriebsrente? Lohnt denn das bei einem Minijob. Die Frage läßt sich mit einem klaren “Ja” beantworten, wenn einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.

Als erstes muß es sich um das erste Arbeitsverhältnis handeln. Das bedeutet, dass zum Beispiel keine Betriebsrente über den Arbeitgeber des Minijobs möglich ist, wenn der Minijob nur als Nebenjob oder zusätzlicher Job zu einer anderen Beschäftigung ausgeübt wird.

Nehmen wir einmal an, ein Minijober arbeitet 40 Stunden im Monat für einen Stundenlohn von 10 EUR. Der Arbeitgeber würde den Minijober gerne regelmäßig 10 Stunden mehr im Monat beschäftigen, möchte aber an dem Minijob nichts ändern. Wenn er dem Arbeitnehmer die 100 EUR für die Mehrarbeit ausbezahlt, würde dieser über 400 EUR verdienen (in diesem Fall 500 EUR) und würde in die sogenannte Gleitzone aufsteigen. Dann wäre es kein Minijob mehr.

Jetzt gibt es für diesen Fall eine Lösung, die da heißt Betriebsrente. Der Arbeitgeber zahlt dem Minijober die 100 EUR nicht aus, sondern zahlt sie für ihn in eine Direktversicherung oder Pensionskasse ein. Damit bleibt der Status als Minijober erhalten, die 100 EUR sind kein Bestandteil des Einkommens, da eine Gehaltsumwamdlung erfolgt, die das Bruttoeinkommen wieder auf 400 EUR beschränkt.

Der Minijober erhält somit als Ausgleich für seine Mehrarbeit über seinen Arbeitgeber eine durchaus attraktive Altersvorsorge. Bei einer solchen Gehaltsumwandlung kann maximal bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind in 2010 maximal 220 EUR im Monat) als Höchstbeitrag eingezahlt werden.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist also durchaus auch für Minijober attraktiv und bietet auch diesem Personenkreis die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung im Alter. Auch dabei gilt: Je früher man damit beginnt, desto besser. Denn dann kann man schon mit kleineren Beiträgen auch als Minijober vernünftig vorsorgen. Und das mit staatlicher Beteiligung. Mehr zum Thema auch in unserer Online-Beratung.

2 Antworten zu “Staatlich geförderte Altersvorsorge und Minijob?”

  1. Einem Minijober eine Betriebsrente aufschwatzen, ist doch das “Letzte”. In welcher Welt leben die Versicherungen! HabenSie sich schon einmal gefragt, warum jemand einen Minijob überhaupt ausübt? Er will überleben und dazu benötigt er seine Mini-Einnahmen. Einem Menschen, der bereits derartig in die “Armenecke” gedrängt ist auch noch die letzten Cents abzuschwatzen ist empörent. Es ist nur verachtenswürdig, wie insgesamt die Versicherungswirtschaft mit meist ahnungslosen Bürgern meint umgehen zu können.
    In der Ihnen gebührenden Hochachtung
    Heider Heydrich

  2. Niemand möchte einem Minijober seine Einnahmen wegnehmen. Es geht auch in meinem Artikel nicht darum einem Minijober eine Betriebsrente aufzuschwatzen. Möglichkeiten darzustellen Mehrarbeit in irgendeiner Form zu vergüten und eine Beratung anzubieten, ob diese Möglichkeiten zu den persönlichen Lebensumständen des Minijobers passen, halte ich durchaus nicht für verachtenswürdig. Und ich stimme Ihnen auch voll zu, dass es allerdings verachtenswürdig wäre jemanden, der mit einem Minijob als einzige Einnahmequelle zur Sicherstellung seines Lebensunterhalts verdient, zu überreden einen Teil seiner wenigen Einnahmen in eine Betriebsrente zu investieren. Da bin ich zu 100% bei Ihnen.

    Wenn es aber darum geht, dass Mehrarbeit vorhanden ist und der Minijober sich auch gerne bereit erklärt, Mehrarbeit zu leisten, dann ist die Vergütung über die Anlage in eine Betriebsrente eine Möglichkeit. Denn viele Arbeitgeber möchten den Mitarbeiter nicht über 400 EUR hinaus beschäftigen (wegen der anfallenden zusätzlichen Sozialabgaben), wären aber auf der anderen Seite froh, wenn es dafür eine Alternative gäbe. Natürlich gehören immer Arbeitnehmer und Arbeitgeber in eine solche Vereinbarung und es muß ein gegenseitiger Interessenausgleich vorhanden sein. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine solche Lösung sinnvoll und gerecht.

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