Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Über 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Das heisst, dass man dem Unfallrisiko durchaus Beachtung schenken sollte. Vor allem Selbständige tragen zusätzlich das volle Risiko, bei der Ausübung ihres Berufes einen Unfall zu erleiden. Denn Arbeitnehmer haben durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften noch einen Basisschutz im Berufsleben.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. So gelten nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle oder anerkannte Berufskrankheiten als Voraussetzungen für Leistungen. Dabei sind Arbeitsunfälle als Unfälle definiert, die der Versicherte bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidet. Dies ist in der Regel eine Tätigkeit, die mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht. Die Ausübung von eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten ist vom Unfallschutz ausgenommen.
Mitversichert sind in der Regel auch Unfälle bei betrieblich veranlassten, regelmäßig stattfindenden sportlichen Aktivitäten, sowie während Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für alkoholbedingte Unfälle.
Als Wegeunfälle werden Unfälle anerkannt, welche sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ereignen. Geringfügige Unterbrechungen (z. B. Einkauf) heben den Versicherungsschutz nicht auf, während der Unterbrechung besteht allerdings kein Versicherungsschutz. Nur Umwege, welche mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen (Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte, oder Mitnahme eines Arbeitskollegen im eigenen Fahrzeug) sind mitversichert.
Eine private Unfallversicherung leistet 24 Stunden rund um die Uhr, weltweit. Das heißt, es sind sowohl Arbeitsunfälle als auch Freizeitunfälle versichert.
Die wichtigste Leistung ist die Kapitalleistung in Abhängigkeit von der Schwere des Unfalls. Man bezeichnet sie auch als Invaliditätsleistung, weil die Höhe der Leistung vom Invaliditätsgrad abhängig ist. Dieser wird vom behandelnden Arzt festgelegt, je nachdem wie hoch die bleibende Schädigung der verunfallten Person ausfällt.
Je nach Wunsch und Bedarf kann man auch eine Unfallrente vereinbaren, die ab einem bestimmten Grad der Invalidität (z. B. 50%) lebenslang gezahlt wird, bei höherem Invaliditätsgrad (z. B. 90%) verdoppelt sich die Höhe der Leistung. Sinnvoll ist eine solche Unfallrente für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen ausreichenden Schutz bei Berufsunfähigkeit haben und bekommen. Dann ist wenigstens das Unfallrisiko abgedeckt. Bei schweren Erkrankungen wird allerdings geprüft, ob die Erkrankung wesentlichen Einfluss auf den Verlauf des Unfalls und die Wiederherstellung der Gesundheit danach hat. Gegebenenfalls führt dieser Einfluss zur Reduzierung der Leistung aus der Unfallversicherung.
Weitere Leistungen sind Krankenhaustagegeld, Verletztengeld, Leistungen für kosmetische Operationen, Erstattung von Bergungskosten nach einem Unfall, Sofortleistungen bei Schwerverletzungen und Todesfallleistungen.
Letztere sind sinnvoll, weil sie in der Regel als Vorauszahlung zu Invaliditätsleistungen geleistet werden. Der Versicherer zahlt in der Regel die Invaliditätsleistung erst nach einem Jahr, weil, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt, keine Invaliditätsleistung gezahlt wird. Die Todesfallleistung wird aber in jedem Fall fällig, wenn von einer bleibenden Schädigung auszugehen ist.
Einen ganz besonderen Service stellen Assistance-Pakete zur Verfügung. So steht bei einem schweren Unfall ein Rehamanager zur Verfügung, der dem Schwerverletzten alle organisatorischen Aufgaben abnimmt. So werden die bestmögliche medizinische Versorgung organisiert, die Rehabilitation nach dem Unfall vorbereitet und die verschiedenen Leistungsträger kontaktiert, damit dem Versicherten keine Nachteile entstehen. Die Organisation einer behindertengerechten Umgebung (Arbeitsplatz und persönliches Umfeld) gehört auch zu den Aufgaben des Rehamanagers. Der Schwerverletzte und dessen Angehörige sind meist mit diesen Aufgaben überfordert und da stellt diese Serviceleistung eine vor allem auch für Selbständige unverzichtbare Dienstleistung dar.
Ob man das Unfallrisiko mit den damit verbundenen Folgen selbst tragen möchte oder das finanzielle Risiko einem Unfallversicherer überlassen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine Online-Beratung ist sicher nicht nachteilig, zumal man hier kostenlos individuelle auf die jeweilige persönliche Situation bezogene Informationen bekommt. Aber auch hier findet man weitere Informationen zu diesem Thema.



