Die Absicherung der Arbeitskraft ist wichtig

Warum ist die Absicherung der Arbeitskraft eigentlich so wichtig und wie kann man sich am besten absichern? Welche Risiken bestehen, die zum Verlust der Arbeitskraft führen können? Was sollte man als Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter oder Freiberufler beachten, gibt es da Unterschiede? Diese und ähnliche Fragen sollen in diesem Artikel beantwortet werden und es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine Absicherung der Arbeitskraft erfolgen kann.

Betrachten wir zunächst einmal die Notwendigkeit der Absicherung der Arbeitskraft. Man kann krank werden oder einen Unfall haben und eine längere und schwerere Krankheit kann zum teilweisen oder auch vollständigen Verlust der Arbeitskraft führen. Dann ist man nicht mehr in der Lage seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und ist in der Regel auf fremde Hilfe angewiesen. Das kostet Geld, richtig viel Geld! Und das muss von irgendwo herkommen. Und wenn der Versorger einer Familie durch den Verlust seiner Arbeitskraft ausfällt sind noch mehr Menschen betroffen, dann wird es richtig heftig.

Arbeitnehmer haben da schon einen Vorteil, denn sie sind durch die gesetzliche Sozialversicherung in der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle abgesichert und durch die gesetzliche Rentenversicherung bei Verlust der Arbeitskraft durch Erwerbsminderung. Freiberufler genießen einen Grundschutz Ihrer Arbeitskraft durch die Versorgungswerke, Beamte durch ihren Dienstherren. Diese Leistungsträger stellen allerdings nur eine Grundabsicherung zur Verfügung und sind in aller Regel schon allein aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungsbedingungen nicht ausreichend.

Alle anderen Personengruppen haben diese Grundabsicherung nicht und müssen die sich im Falle eines Unfalles oder einer Berufsunfähigkeit ergebenden Risiken in vollem Umfang selbst tragen. Nur selten bestehen die Voraussetzungen dafür, auf die Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft durch ausreichenden Versicherungsschutz zu verzichten. Deshalb empfiehlt sich hier der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten Unfallversicherung und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sollte man auf die Versicherungsbedingungen achten und sich am besten von einem Fachmann beraten lassen.

Bei Beamten ist besonders auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Nur wenige Versicherer leisten bei Verlust der Arbeitskraft, wenn die Voraussetzungen einer Dienstunfähigkeit vorliegen, ohne zusätzliche Prüfung der Voraussetzungen auf Vorliegen eines Anspruches auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur in der Dienstunfähigkeitsklausel gilt festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Besonders in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn besteht nur sehr eingeschränkter Schutz bei Verlust der Arbeitskraft bei Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Deshalb ist hier von Anfang an eine private Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen.

Selbständige sollten unbedingt eine Unfallversicherung haben, um sich 24 Stunden rund um die Uhr weltweit gegen das Unfallrisiko materiell abzusichern. Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld, Unfallrente und professionelle Hilfe durch einen Rehamanager sind individuell wählbar. Beruf und Freizeit sind somit abgesichert und die Leistungen richten sich nach dem Grad der Unfallinvalidität.

Für diesen Personenkreis ebenfall von großer Wichtigkeit ist die Absicherung der Arbeitskraft dürch einen ausreichenden materiellen Schutz vor Berufsunfähigkeit. Diesen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei ist auf frühzeitige Absicherung der Arbeitskraft zu achten, weil die Versicherbarkeit vom Gesundheitszustand abhängt. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist entscheidend vom Eintrittsalter abhängig, ebenso von Beruf, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person (Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen).

Die ausreichende Absicherung der Arbeitskraft ist also für alle Personengruppen zu empfehlen. Insbesondere ist sie für Selbständige unverzichtbar, weil es für diesen Personenkreis keine alternative Absicherung gibt. Für Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte ist die private Absicherung der Arbeitskraft eine sehr zu empfehlende Ergänzung zur Grundabsicherung durch die sozialen Systeme. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

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