Betriebliche Altersvorsorge für wen?

Man sollte meinen betriebliche Altersvorsorge ist etwas für jedermann. Dem ist leider nicht so, denn sie ist für Selbständige und Freiberufler sowie Beamte nicht vorgesehen. Nur GmbH-Geschäftsführer können sie nutzen, die sind zwar auch selbständig werden aber steuerlich wie Arbeitnehmer behandelt.

Und da sind wir auch schon beim Thema: Die betriebliche Altersvorsorge ist etwas für Arbeitnehmer! Die haben zwar schon Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherungen zu erwarten, die reichen aber im Alter für ein einigermaßen schönes Leben nicht aus. Schließlich will man ja mal mit der Partnerin oder dem Partner in den Urlaub fahren und sich die Welt ansehen, oder einem Hobby nachgehen, weil einem im Berufsleben die Zeit dazu gefehlt hat. Da wird es ohne zusätzliche Altersvorsorge eng!

Das sieht auch Vater Staat so und hat mit dem Betriebsrentengesetz die betriebliche Altersvorsorge geschaffen. Was steckt da dahinter? Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, nicht aber darauf, dass der Arbeitgeber sie auch finanziert. Denn es gibt zum einen die sogenannte Entgeldumwandlung und die zusätzliche freiwillige Arbeitgeberleistung. Wie funktioniert das?

Bei der Entgeldumwandlung beauftragt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, für ihn einen Teil seines Bruttoentgelts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das kann eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse sein. Diese stellt dann dem Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslange Rente oder nach Wahl auch eine einmalige Kapitalabfindung aus den eingezahlten Beiträgen und den Überschüssen zur Verfügung. Die eingezahlten Beiträge und die Überschüsse sind übrigens insolvenzgeschützt.

Bei der freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberleistung zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt einen bestimmten Betrag  steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse ein. Im Gegensatz zur Entgeldumwandlung, wo der Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel sofort Anspruch auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag hat, muß er 5 Jahre warten und mindestens 25 Jahre alt sein (bei Verträgen vor dem 01.01.2009 muß er mindestens 30 Jahre alt sein), bis er bei Arbeitgeberwechsel Anspruch auf die Leistungen hat. Der Arbeitgeber kann, muß aber nicht auf dieses Anspruchsrecht verzichten. Die Beiträge sind auf insgesamt bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind aktuell  220 EUR pro Monat im Jahr 2010) begrenzt und  steuer- und sozialabgabenfrei.

Besteht für den Arbeitnehmer noch keine pauschalbesteuerte Direktversicherung ( das ist eine Direktversicherung die nach altem Steuerrecht vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde), dann können noch einmal zusätzlich 150 EUR monatlich, allerdings nur steuerfrei (Sozialabgaben sind zu entrichten) in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden.

Was ist nun besser? Direktversicherung oder Pensionskasse? Das Prinzip ist bei beiden identisch, das kommt immer darauf an, welche Leistungen im Endeffekt zur Verfügung stehen und wie die Vertragsbedingungen gestaltet sind. Wichtig ist noch zu wissen, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, ob Direktversicherung oder Pensionskasse im Betrieb angeboten wird und über welche Versicherungsgesellschaft das ganze abgeschlossen wird. Meist gibt es in mittleren und größeren Unternehmen einheitliche Lösungen.

Zu beachten ist auch, dass es Unternehmen gibt, wo durch Tarifverträge die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge vorgeschrieben wird. An diese Vorgaben sind dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebunden. Ein gutes Beispiel dafür ist der öffentliche Dienst. Dort können die Angestellten in der Regel die betriebliche Altersvorsorge nur über das interne Versorgungswerk durchführen, andere Versicherungsunternehmen sind nicht vorgesehen. Außnahmen bestehen dort, wo eine sogenannte Tariföffnungsklausel für die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag enthalten ist. Da sollte man am besten immer beim Arbeitgeber nachfragen.

Man sieht, es ist kein einfaches Thema, die betriebliche Altersvorsorge. Aber es gibt ja eine kostenlose Online-Beratung. Da kann man sich noch einmal genau alles erklären lassen. Entscheiden muß jeder selbst, was für ihn im Endeffekt die richtige Lösung ist, aber Empfehlungen sind sinnvoll für eine Entscheidungsfindung.

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